Bewohnerparkausweis

Ein Bewohnerparkausweis kann Anwohnern ausgestellt werden, die in der für ihren Bereich eingerichteten Zone mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Diese müssen ein auf sie selbst zugelassenes Fahrzeug besitzen oder durch eine schriftliche Nutzungsüberlassungserklärung nachweisen, dass sie das Fahrzeug einer anderen Halterin bzw. eines anderen Halters dauerhaft nutzen. Außerdem darf kein anderweitiger Stellplatz oder eine Garage zur Verfügung stehen.

In begründeten Einzelfällen kann eine Ausstellung auch bei einem Nebenwohnsitz geprüft werden.

Der Bewohnerparkausweis wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.

Die Jahresgebühr  für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30 Euro.

Sie benötigen zur Antragstellung

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • ggf. Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis
  • Nutzungsnachweis/ Halterbescheinigung (nur erforderlich, wenn Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist)

Herr Andre Seibert

Fachdienst Sicherheit und Ordnung
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