Schöffenwahl: Was Sie dazu wissen sollten

Schöffen sind Laienrichter, die bei der Urteilsfindung am Gericht mitwirken. Sie sind - wie die Berufsrichter-  in ihrem Amt nur dem Gesetz verpflichtet und an keine Weisungen gebunden. In der Hauptverhandlung urteilen sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über die Schuld oder die Unschuld des Angeklagten. Sie tragen somit die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Bestrafung und - im Falle einer Verurteilung - die Entscheidung, ob eine Geldstrafe, ein Freiheitsentzug oder eine Maßregel der Sicherung und Besserung zu verhängen ist. Obwohl in der Praxis selten, können Schöffen beim Amtsgericht den vorsitzenden Berufsrichter überstimmen.

Die Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 - 2028 ist beendet.  Die nächste Schöffenwahl findet wieder im Jahr 2028 statt und umfasst die Amtsperiode 2029 – 2033.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl: Häufig gefragt

Bewerber müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben und zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch Hauptamtliche in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Wer Jugendschöffe werden möchte, muss seine Bewerbung bei Herrn Philipp Maron einreichen.


Bewerber für das Jugendschöffenamt sollen in der Jugenderziehung erfahren und erzieherisch befähigt sein. Ihre Qualifikation sollten sie bei der Bewerbung verdeutlichen. Nicht nur Lehrer und Erzieher kommen für das Jugendschöffenamt in Betracht; auch Erfahrungen in der praktischen ehrenamtlichen Jugendarbeit können für das Jugendschöffenamt befähigen.

Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. 

Das Wahlverfahren ist zweistufig. Zunächst stellt jede Gemeinde bzw. Stadt eine Vorschlagliste für die Schöffen an den Amts- und Landgerichten auf, die von der kommunalen Vertretung beschlossen wird. Die Vorschlagliste für die Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die Vorschlagsliste muss mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie vom Präsidenten des Land- bzw. Amtsgerichts als erforderliche Zahl der Schöffen vorgegeben wurde. Diese Vorschlagliste geht an das zuständige Amtsgericht. Aus den Vorschlägen wählt der dort gebildete Schöffenwahlausschuss die erforderliche Zahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amts- und Landgerichte. Die Benachrichtigung, ob ein Bewerber gewählt wurde, erfolgt einige Monate später.

Vorschläge für die Wahl von Schöffen werden einerseits von den dem Rat angehörenden Parteien gemacht. Andererseits können sich Interessenten für die Schöffenwahl in Strafsachen bei Herrn Justin Benkel bzw. für die Jugendschöffenwahl bei Herrn Philipp Maron um die Aufnahme in die jeweilige Vorschlagsliste bewerben. 

Notwendige Unterlagen:

Die Meldungen und Bewerbungen sollten schriftlich bei der Stadt Lippstadt eingehen. Dabei sind folgende Angaben zu machen:

  • Familienname; gegebenenfalls Geburtsname, falls abweichend

  • Vorname

  • Geburtsdatum

  • Geburtsort
    (bei kreisangehörigen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland (BR) mit Angabe des Kreises, bei außerhalb der BR Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes)

  • Beruf
    (bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit Angabe des Tätigkeitsbereichs)

  • genaue Anschrift (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer) 

Alle Vorgeschlagenen oder Bewerber als Schöffe müssen die Voraussetzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) erfüllen.

Grundsätzlich ja. Es besteht eine Pflicht zur Annahme des Ehrenamtes. Ablehnungsgründe sind in den § 35 und 77 GVG abschließend aufgeführt.

Jeder Schöffe wird voraussichtlich zu etwa zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen. Für Verdienstausfall, Zeitversäumnis, Fahrtkosten etc. erhalten Sie eine Entschädigung. 

Justin Benkel

Fachdienst Organisation
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Philipp Maron

Fachdienst Kindertagesbetreuung
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