Schöffenwahl: Was Sie dazu wissen sollten

Schöffen sind Laienrichter, die bei der Urteilsfindung am Gericht mitwirken. Sie sind - wie die Berufsrichter-  in ihrem Amt nur dem Gesetz verpflichtet und an keine Weisungen gebunden. In der Hauptverhandlung urteilen sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über die Schuld oder die Unschuld des Angeklagten. Sie tragen somit die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Bestrafung und - im Falle einer Verurteilung - die Entscheidung, ob eine Geldstrafe, ein Freiheitsentzug oder eine Maßregel der Sicherung und Besserung zu verhängen ist. Obwohl in der Praxis selten, können Schöffen beim Amtsgericht den vorsitzenden Berufsrichter überstimmen.

Die Bewerbungsfrist zur Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 - 2028 ist beendet. Es werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.

Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen liegt ab sofort aus

Der Rat der Stadt Lippstadt hat in der Sitzung am 22.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Lippstadt und das Landgericht Paderborn gefasst. Die Liste liegt gemäß Paragraf 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

 

19.06.2023 bis 25.06.2023

 

zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:

 

Stadtverwaltung Lippstadt, Ostwall 1, 59555 Lippstadt

- Bekanntmachungskasten im Erdgeschoss -

 

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß Paragraf 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach Paragrafen 31 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Einsprüche können für das Schöffengericht bei Justin Benkel im Stadthaus, Ostwall 1 im Zimmer 1.35 oder für das Jugendschöffengericht bei Philipp Maron, Geiststraße 47 im Zimmer 2.11, erhoben werden.

Weitere Informationen zur Schöffenwahl: Häufig gefragt

Bewerber müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben und zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) zwischen 25 und 69 Jahre alt sein.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch Hauptamtliche in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Wer Jugendschöffe werden möchte, muss seine Bewerbung bei Herrn Philipp Maron einreichen.


Bewerber für das Jugendschöffenamt sollen in der Jugenderziehung erfahren und erzieherisch befähigt sein. Ihre Qualifikation sollten sie bei der Bewerbung verdeutlichen. Nicht nur Lehrer und Erzieher kommen für das Jugendschöffenamt in Betracht; auch Erfahrungen in der praktischen ehrenamtlichen Jugendarbeit können für das Jugendschöffenamt befähigen.

Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. 

Das Wahlverfahren ist zweistufig. Zunächst stellt jede Gemeinde bzw. Stadt eine Vorschlagliste für die Schöffen an den Amts- und Landgerichten auf, die von der kommunalen Vertretung beschlossen wird. Die Vorschlagliste für die Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Die Vorschlagsliste muss mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie vom Präsidenten des Land- bzw. Amtsgerichts als erforderliche Zahl der Schöffen vorgegeben wurde. Diese Vorschlagliste geht an das zuständige Amtsgericht. Aus den Vorschlägen wählt der dort gebildete Schöffenwahlausschuss die erforderliche Zahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amts- und Landgerichte. Die Benachrichtigung, ob ein Bewerber gewählt wurde, erfolgt einige Monate später.

Vorschläge für die Wahl von Schöffen werden einerseits von den dem Rat angehörenden Parteien gemacht. Andererseits können sich Interessenten für die Schöffenwahl in Strafsachen bei Herrn Justin Benkel bzw. für die Jugendschöffenwahl bei Herrn Philipp Maron um die Aufnahme in die jeweilige Vorschlagsliste bewerben. 

Notwendige Unterlagen:

Die Meldungen und Bewerbungen sollten schriftlich bei der Stadt Lippstadt eingehen. Dabei sind folgende Angaben zu machen:

  • Familienname; gegebenenfalls Geburtsname, falls abweichend

  • Vorname

  • Geburtsdatum

  • Geburtsort
    (bei kreisangehörigen Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland (BR) mit Angabe des Kreises, bei außerhalb der BR Deutschland gelegenen Orten mit Angabe des Landes)

  • Beruf
    (bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit Angabe des Tätigkeitsbereichs)

  • genaue Anschrift (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer) 

Alle Vorgeschlagenen oder Bewerber als Schöffe müssen die Voraussetzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) erfüllen.

Grundsätzlich ja. Es besteht eine Pflicht zur Annahme des Ehrenamtes. Ablehnungsgründe sind in den § 35 und 77 GVG abschließend aufgeführt.

Jeder Schöffe wird voraussichtlich zu etwa zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen. Für Verdienstausfall, Zeitversäumnis, Fahrtkosten etc. erhalten Sie eine Entschädigung. 

Ihre Ansprechpersonen


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Justin Benkel

Tel. +49 (0)29 41 980-362
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Philipp Maron

Tel. +49 (0)29 41 980-701
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