Sperrmüllabfuhr: Die häufigsten Fragen und Antworten

Die Gebühr für die Sperrmüllabfuhr beträgt 40 Euro pro Abfuhr bis vier Kubikmeter. Für jeden weiteren angefangenen Kubikmeter werden zehn Euro berechnet.

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt ausschließlich nach Vorkasse.

Auf https://portal.lippstadt.de/ kann die Abholung von Sperrmüll online beantragt und auch online bezahlt werden. Der Abfuhrtermin wird ebenfalls über dieses Portal mitgeteilt.

 

Es ist auch weiterhin möglich per Überweisung/ Bareinzahlung die Sperrmüllgebühr in Höhe von 40,00 € mit dem Verwendungszweck: Kassenzeichen: 1170.23456789 Sperrmüll auf ein Konto der Stadtkasse Hellweg-Lippe einzuzahlen.

Im Anschluss schicken Sie entweder

  • das Formular, welches im Serviceportal der Stadt Lippstadt auch als PDF-Version zum Ausfüllen und Ausdrucken zur Verfügung steht (nach Registrierung im Service-Portal), als E-Mail Anhang oder per Post zum Baubetriebshof. Der Abfuhrtermin wird Ihnen an die angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.

oder

  • die ausgefüllte Sperrmüllkarte zum Baubetriebshof. Die Sperrmüllkarten sind in sämtlichen Volksbanken und Sparkassen, bei der Bürgerberatung im Erdgeschoss des Stadthauses sowie in verschiedenen Einzelhandelsgeschäften erhältlich. Bitte denken Sie beim Ausfüllen der Sperrmüllkarte daran, die Abholadresse und Ihre Absenderanschrift anzugeben und die Antwortkarte ausreichend zu frankieren. Sie wird Ihnen nach Eingang der Zahlung zusammen mit dem Abfuhrtermin zurückgeschickt.

Zum Sperrmüll zählen Möbel, Matratzen, Teppiche (Brücken und Läufer) und ähnliches – also sperrige Abfälle, die wegen ihres Umfangs oder Gewichts nicht in den Restmülltonnen untergebracht werden können und die in haushaltsüblichen Mengen anfallen.

Nicht zum Sperrmüll zählen mit Restabfall verfüllte Kisten, Tüten oder Säcke, Autoteile und Reifen, pflanzliche Abfälle, Abfälle aus Renovierungen (zum Beispiel Fenster, Türen, Laminat, Teppichböden (Auslegeware), Deckenvertäfelungen, Wasch- und Toilettenbecken) und Bauschutt, Maschendraht, Holzzäune, Haushaltsgroßgeräte und Wertstoffe aus Papier, Pappe und Glas, sowie übrige Verpackungen. Rasenmäher werden nur ohne Motor mitgenommen.

Auch Haushaltsgroßgeräte wie Herde, Waschmaschinen, Wäschetrockner und –schleudern, Geschirrspüler, Kühlschränke und Gefriergeräte (Weiße Ware) werden separat gesammelt und können auf Antrag abgeholt werden. Hierzu können Sie unser Serviceportal nutzen. Die Gebühr beträgt 15 Euro pro Gerät. Auch ausgediente Elektrogeräte, wie Geräte der Unterhaltungselektronik, Bürogeräte, E-Werkzeuge, Klein- und Haushaltsgeräte gehören nicht in die Restmülltonne.  Kostenlose Annahme am Wertstoffhof. Für Kleingeräte stehen an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet auch Container für Elektro-Kleingeräte und Metalle bereit.  

Gut erhaltenes und gebrauchsfähiges Sperrgut wie Möbel und Fahrräder können Sie auch zur Sperrmüllbörse bringen. Die nächsten Termine für die Sperrmüllbörse entnehmen Sie dem Abfallkalender.

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Udo Muckelmann

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