Hilfe für die Ukraine

Vor dem Hintergrund des russischen Überfalls auf die Ukraine werden auch in Lippstadt Geflüchtete aus den Krisengebieten aufgenommen.  Neben den städtischen Unterkünften, können auch Privatpersonen Wohnraum zur Verfügung stellen. 

Hier können Sie sich melden, wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen können.

Weitere Informationen rund um das Thema Einreise, Spenden und Hilfsangebote sowie nützliche Links und Downloads finden Sie hier auf der Seite.

 

Diese Seite wird laufend aktualisiert (Stand 11.03.2022)

Aktuell gilt folgende Regelung für die Einreise:

Ukrainische Staatsangehörige können mit biometrischem Pass visumfrei in die Europäische Union, also auch nach Deutschland, einreisen. Sie dürfen sich 90 Tage lang visumfrei in Deutschland aufhalten. Nach Ablauf der 90 Tage können sie aufgrund der derzeitigen Lage in der Ukraine die Verlängerung des Aufenthalts bei der Ausländerbehörde für weitere 90 Tage beantragen.

Personen, die bereits aus der Ukraine eingereist und in Lippstadt untergekommen sind, werden gebeten, sich bei, Fachdienst Einwohner- und Ausländerwesen zu melden. 

Spenden und andere Hilfen:

Wer Geld spenden möchte, sollte dies über die bekannten Spendenkonten der Hilfsorganisationen tun. Weitere Informationen über Geld- und Sachspenden sind unter anderem beim Hellweg Radio oder Der Patriot ersichtlich.

Ehrenamtliches Engagement:

Für Menschen, die sich ehrenamtlich in der Begleitung und Unterstützung der Geflüchteten engagieren möchten oder beispielsweise Dolmetscherdienste anbieten können, stellt sich Friedrich Auffenberg der Verwaltung wieder ehrenamtlich als Koordinator zur Verfügung. Wie bereits während der Flüchtlingswelle in den Jahren 2015 und 2016 sammelt und sortiert der Lippstädter die ankommenden Angebote, damit Hilfe und Hilfesuchende schnell zusammenfinden

Menschen, die sich engagieren möchten, können sich über die E-Mail-Adresse f.auffenberg@icloud.com an Friedrich Auffenberg wenden und ihm auf diesem Weg Art und Umfang des möglichen Engagements mitteilen.

FAQ für Vermieter und Ehrenamtliche von Geflüchteten aus der Ukraine (Stand 11. März 2022)

Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis müssen sich alle Geflüchteten, die in Lippstadt ankommen, zunächst in der Ausländerbehörde registrieren lassen. Ansprechpartnerin ist Frau Jahn (jahn@​lippstadt.de, Tel.: 02941-980677). Die vorläufige Registrierung und Anmeldung ist zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen.

Erfreulicherweise haben sich viele Lippstädter Bürger/innen bereit erklärt, Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie selbst Wohnraum anbieten möchten oder jemanden kennen, der Wohnraum zur Verfügung stellen kann, füllen Sie bitte dieses Formular aus  oder senden eine E-Mail an wohnraum.gefluechtete@lippstadt.de. Die Angebote werden nach und nach gesichtet. 

Sofern Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann, können Sie mit den Geflüchteten Mietverträge abschließen. Die Mietzahlungen werden, sofern sie eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz  übernommen (siehe Punkt 3). Die Miethöchstgrenzen finden Sie hier. Denken Sie dabei auch an die Wohnungsgeberbestätigung, die für die Anmeldung nötig ist. Sie ist unter hier abrufbar.

Für Personen, die keinen Wohnraum finden, stehen in beschränktem Umfang Plätze in städtischen Übergangseinrichtungen zur Verfügung. Sollte diese Plätze besetzt sein, müssen die Geflüchteten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum aufgenommen und von dort ggf. weiterverteilt werden. Alle Informationen hierzu finden Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg. Dort erfolgt dann auch die Registrierung.  

Wenn Sie Geflüchtete privat bei sich aufnehmen, stellen Sie bitte für die ersten Tage die Versorgung sicher. Insbesondere, wenn die Aufnahme am Wochenende erfolgt.

Sobald die Registrierung und Anmeldung erfolgt sind (siehe Punkt 1), können Geflüchtete, die einen Schutzstatus beantragt haben,  einen Antrag auf Asylbewerberleistungen stellen. Das Antragsformular finden Sie hier. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular übersenden Sie bitte mit einer Kopie der Ausweisdokumente aller Personen an die Stadt Lippstadt, Fachdienst Soziale Leistungen.

Wichtiger Hinweis: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nicht bar ausgezahlt. Für die Geflüchteten muss daher ein eigenes Konto eingerichtet werden. Hierzu benötigen Sie die jeweiligen Pässe und eine Anmeldebestätigung. Sollte ausnahmsweise noch kein eigenes Konto eingerichtet werden können, besteht die Möglichkeit, die Geldleistungen in beiderseitigem Einvernehmen übergangsweise auch auf das Konto von Verwandten bzw. Gastgebenden zu überweisen.

Ab dem 1. Juni 2022 können  erwerbsfähige Geflüchtete aus der Ukraine mit einem Aufenthaltsstatus Leistungen  nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten.  Diese Leistungen können nach der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis beantragt werden und werde dann anstelle der Asylbewerberleistungen gezahlt. Die Zahlungen übernimmt das Jobcenter. Füer die Geflüchteten bestehen dadurch viele Vorteile: 

  • Die Regelleistungen sind etwas höher als die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Die Bewilligung von SGB II-Leistungen begründet eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Es stehen alle Integrationsleistungen des Jobcenters zur Verfügung (Beratung, Qualifizierung, Arbeitsvermittlung und mehr).

Der Übergang vom AsylbLG-Leistungsrecht zum SGB II-Leistungsrecht (Rechtskreiswechsel) wird in aller Regel nahtlos erfolgen, damit keine Zahlungsunterbrechungen entstehen.

Wichtig: Es ist notwendig, vorab eine gesetzliche Krankenkasse auszuwählen. Die Anmeldebescheinigung ist dem Jobcenter zur Antragstellung vorzulegen, damit das Jobcenter die monatlichen Beiträge zu der gewählten Krankenkasse abführen kann. Den Kurzantrag auf SGB II-Leistungen können Sie auch hier herunterladen und verwenden.

Kontaktdaten des Jobcenters:

Jobcenter AHA (Kreis Soest)

Am Siek 18 - 22 (Gewerbegebiet am Mondschein)

59557 Lippstadt

E-Mail: jobcenter-soest.lippstadt@jobcenter-ge.de 

Telefon: 02921 10650

 

Achtung: Es gibt bestimmgte Personenkreise, denen nach Ausstellung ihres Aufenthaltsdokumentes keine SGB II-Leistungen vom Jobcenter gewährt werden können, weil sie vom SGB II-Leistungsbezug dem Grunde nach ausgeschlossen sind.

  • Kinder unter 15 Jahren, die nicht mit mindestens einem Elternteil zusammenleben,
  • Empfänger einer Altersrente (auch wenn es sich um eine ukrainische Altersrente handelt),
  • Menschen, welche die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben,
  • Menschen, die aufgrund eines Gutachtens der Deutschen Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Diese Personen erhalten Leistungen nach Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII). Ansprechpartner hier ist wieder der Fachdienst Soziale Leistungen der Stadt Lippstadt. Auch hier erfolgt ein ZUgang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

 

Über die Asylbewerberleistungen werden auch Leistungen der Krankenhilfe (Krankenscheine) zur Verfügung gestellt. Im Falle einer kurzfristig notwendigen stationären Behandlung weisen Sie bitte auf die Berechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hin.

Kleiderkammern finden Sie u. a. bei der KIA in der Cappelstraße 23 (Öffnungszeiten montags, mittwochs und freitags von 10 bis 12:30 Uhr, Tel.: 02941-720131) sowie beim SKF in der Cappelstraße 27 (Öffnungszeiten montags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 10 bis 12 Uhr, Tel.: 02941-2888120).

Wenn Sie dolmetschen können, einen Dolmetscher benötigen oder ehrenamtliche Hilfe anbieten oder in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte bei Herrn Auffenberg (f.auffenberg@icloud.com). 

Der Kreis Soest bietet in Lippstadt regelmäßig mobile Impfaktionen an. Die aktuellen Termine und Standorte finden Sie auf den Seiten des Kreis Soest.

Sowohl die Deutsche Bahn, als auch der Regionalverkehr Ruhr-Lippe (RLG) bieten kostenlose Beförderungen für Ukrainerinnen und Ukrainer an. Der Pass reicht als Nachweis aus. Verbindungen können Sie unter  https://www.rlg-online.de/ und https://www.bahn.de/ finden.

Unter www.lippstadt.de/ukraine_hilfe  werden alle Informationen laufend aktualisiert. Zudem finden Sie dort nochmal eine Auflistung aller Ansprechpartner.

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Zusätzliche Formulare

Ihre Ansprechpersonen


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Frau Jahn

Tel. +49 (0)29 41 980-677
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Herr Köster

Tel. +49 (0)29 41 980-661
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N.N.

Tel. +49 (0)29 41 980-717
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