Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, benötigen Sie einen Führerschein (Fahrerlaubnis). Hierfür ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Kreises Soest (Zulassungsstellen in Lippstadt-Lipperbruch, Mastholter Straße 230b und in Soest, Senator-Schwartz-Ring) zuständig.
Im Fachdienst Einwohner- und Ausländerwesen werden ausschließlich Anträge auf
-Erstausstellung
-Erweiterung und
-Wiedererteilung eines Führerscheins, sowie
-Anträge auf Ausstellung eines Personenbeförderungsscheines entgegengenommen.
Diese werden dann an das Straßenverkehrsamt des Kreises Soest weitergeleitet.
Für das „Begleitende Fahren mit 17“, den Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis und bei Verlust des Führerscheins wenden Sie sich bitte direkt an das Straßenverkehrsamt des Kreises Soest.
Ersterteilung:
Erweiterung (zusätzliche Führerscheinklassen):
Wiedererteilung (nach Führerscheinentzug):
Personenbeförderungsschein (Klasse D)
Ersterteilung der Klassen L, M und T | 42,60 Euro |
Ersterteilung für alle anderen Klassen | 43,40 Euro |
Erweiterung, sofern der Inhaber in Besitz einer Fahrerlaubnis zur Probe ist | 42,60 Euro |
Erweiterung von L, M oder T auf eine Klasse mit Probezeit | 43,40 Euro |
Wiedererteilung des Führerscheins nach einem Führerscheinentzug | 42,60 Euro |
Personenbeförderungsschein | 42,60 Euro |
Benjamin
Ebert
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Angelika
Hartmann
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Eugen
Knorr
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Kötter
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Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, benötigen Sie einen Führerschein (Fahrerlaubnis). Hierfür ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Kreises Soest (Zulassungsstellen in Lippstadt-Lipperbruch, Mastholter Straße 230b und in Soest, Senator-Schwartz-Ring) zuständig.
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-Erweiterung und
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-Anträge auf Ausstellung eines Personenbeförderungsscheines entgegengenommen.
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Ersterteilung der Klassen L, M und T | 42,60 Euro |
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Wenn Sie Ihr Auto zulassen wollen, so ist die Kreisverwaltung Soest zuständig. Diese betreibt Zulassungsstellen in Soest, Senator-Schwartz-Ring, und in Lippstadt-Lipperbruch, Mastholter Straße 230b.
Ersatzführerschein bei Verlust/ Diebstahl
Ersatz von Fahrzeugpapieren bei Verlust / Diebstahl
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Verlängerung LKW-Fahrerlaubnis
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis
Umschreibung einer Nicht EU-Fahrerlaubnis