Herr
Chahrour
Buchstaben Ru bis Z
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Herr
Schäfermeier
Buchstaben In bis Mar
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Herr
Schwamborn
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Micus
Buchstaben Com bis Im
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Böckhorst
Buchstaben Mas bis Ro
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Jahn
Fachdienstleiterin Einwohner- und Ausländerwesen
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Schneider
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Herr
Stemmer
Buchstaben A bis Col
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Herr
Kremer
Unterbringungsmanagement
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) haben das Recht, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen. Sie dürfen in jeden Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten. Sie genießen damit die sogenannte Freizügigkeit für die Einreise und brauchen für den Aufenthalt nur einen anerkannten, gültigen Pass oder Passersatz (Personalausweis). Visum- oder Aufenthaltstitelpflicht besteht nicht. In den ersten drei Monaten ab Einreise besteht uneingeschränktes Aufenthaltsrecht. Danach muss eine sogenannte Freizügigkeitsvoraussetzung erfüllt werden.
Freizügigkeitsberechtigt sind Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, wenn sie
sind.
Grundsätzlich ist dabei der Zugang zum Arbeitsmarkt uneingeschränkt. Freizügigkeit können auch nicht Erwerbstätige Unionsbürgerinnen und -bürger haben, zum Beispiel Studenten oder Rentner.
Voraussetzung ist, dass
Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt können auch bestimmte Familienangehörige von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sein. Diese Familienangehörigen können auch aus einem so genannten Drittstaat (einem Staat, der nicht der EU oder dem EWR angehört) kommen.
Beim Familiennachzug handelt es sich um ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Voraussetzung ist, dass die hier lebenden Familienangehörigen Freizügigkeit haben.
Zu den Familienangehörigen zählen unter anderem:
Beim Nachzug von über 21 Jahre alten "Kindern" und anderen Verwandten in auf- und absteigender Linie (Eltern, Großeltern...) muss der Unterhalt gesichert sein und ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen.
Ob auch dann noch ein Aufenthaltsrecht besteht, wenn die familiäre Gemeinschaft nicht mehr besteht, hängt von vielen Voraussetzungen ab, die hier nicht dargestellt werden können. Wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte an Ihre Ausländerbehörde.