Wer ins Ausland auswandert, seine Nebenwohnung in Lippstadt ersatzlos aufgibt oder keine neue Wohnung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland begründet, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Zur Abmeldung ist neben der Vorlage der Ausweispapiere die Vorlage der Bestätigung des bisherigen Wohnungsgebers über den Auszug zwingend erforderlich. Bei Abmeldungen von Nebenwohnungen ist die Kommune des Hauptwohnsitzes zuständig.
Bei einer fristgerechten Abmeldung fallen keine Gebühren an.
Frau
Derxen
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
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Momentan sind Termine aufgrund der Corona-Situation nur nach Terminabsprache möglich!
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1.07
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derxen@stadt-lippstadt.de
Frau
Angelika
Hartmann
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E.05
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angelika.hartmann@stadt-lippstadt.de
Herr
Eugen
Knorr
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jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
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eugen.knorr@stadt-lippstadt.de
Frau
Erika
Kötter
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erika.koetter@stadt-lippstadt.de
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Pauli
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christina.pauli@stadt-lippstadt.de
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Nicole
Röper
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E.03
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nicole.roeper@stadt-lippstadt.de
Frau
Rüpp
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Frau
Jacqueline
Schnieders
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jacqueline.schnieders@stadt-lippstadt.de
Frau
Schumacher
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Frau
Sandra
Sommer
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sandra.sommer@stadt-lippstadt.de
Wer ins Ausland auswandert, seine Nebenwohnung in Lippstadt ersatzlos aufgibt oder keine neue Wohnung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland begründet, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Zur Abmeldung ist neben der Vorlage der Ausweispapiere die Vorlage der Bestätigung des bisherigen Wohnungsgebers über den Auszug zwingend erforderlich. Bei Abmeldungen von Nebenwohnungen ist die Kommune des Hauptwohnsitzes zuständig.
Bei einer fristgerechten Abmeldung fallen keine Gebühren an.