Abmeldung: In welchen Fällen Sie Ihren Fortzug bekunden müssen

Wer ins Ausland auswandert, seine Nebenwohnung in Lippstadt ersatzlos aufgibt oder keine neue Wohnung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland begründet, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Zur Abmeldung ist die Vorlage der Ausweispapiere zwingend erforderlich. Bei Abmeldungen von Nebenwohnungen ist die Kommune des Hauptwohnsitzes zuständig. 

Bei einer fristgerechten Abmeldung fallen keine Gebühren an.

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass (von allen Personen, die abgemeldet werden)
  • persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen erforderlich

Ihre Ansprechpersonen

Herr Benjamin Ebert

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Frau Angelika Hartmann

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Herr Denis Langliz

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Herr Eugen Knorr

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Frau Erika Kötter

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Frau Nicole Röper

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Frau Rüpp

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Frau Jacqueline Schnieders

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Frau Schumacher

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