Wer ins Ausland auswandert, seine Nebenwohnung in Lippstadt ersatzlos aufgibt oder keine neue Wohnung im Bereich der Bundesrepublik Deutschland begründet, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Zur Abmeldung ist neben der Vorlage der Ausweispapiere die Vorlage der Bestätigung des bisherigen Wohnungsgebers über den Auszug zwingend erforderlich. Bei Abmeldungen von Nebenwohnungen ist die Kommune des Hauptwohnsitzes zuständig.
Bei einer fristgerechten Abmeldung fallen keine Gebühren an.