Staatsangehörigkeitsausweis: Was Sie dazu wissen sollten

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird deutschen Staatsangehörigen ausgestellt. Der Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wird deutschen Volkszugehörigen ausgestellt.

Es werden 25 Euro Verwaltungsgebühren für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises bzw. des Ausweises über die Rechtstellung als Deutscher erhoben.

Die Vorlage der entsprechenden Unterlagen differiert je nach Einzelfall. Informationen hierzu erfahren Sie während des Beratungsgesprächs.
Beratungsgespräche erfolgen nur nach Terminvereinbarung. Dafür ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der an die
Stadt Lippstadt, Fachdienst Ausländerwesen, -Staatsangehörigkeitsangelegenheiten- Geiststraße 47, 59555 Lippstadt, zu richten ist. Dies kann auch per Mail an die städtische Mailadresse erfolgen: post@lippstadt.de.

Hinweis:
Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bedürfen eines Sachbescheidungsinteresses. Wenn dieses offensichtlich nicht vorliegt, erfolgt keine Bearbeitung des Antrages.