Der Fördertopf für Stecker-Solaranlagen ist derzeit noch nicht vollständig ausgeschöpft: Nach Bearbeitung aller bisher eingegangenen Anträge, können noch bis zu zwölf weitere Anträge bewilligt werden.
Wichtig: Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Stecker-Solaranlage zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht angeschafft wurde. Antragsteller werden gebeten, die geltende Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solaranlagen sorgfältig zu beachten.
Interessierte können sich bei Fragen im Fachdienst Bauverwaltung unter der Telefonnummer 02941 980 432 melden
Sie haben einen Balkon oder eine Terrasse? Dann können Sie dort eigenen Solarstrom gewinnen: Mit Stecker-Solargeräten können Sie auch als Mieterin oder Wohnungseigentümer eigenen Sonnenstrom erzeugen. Die kleinen Fotovoltaiksysteme werden auch Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solar-Anlagen oder Stecker-Solar-Geräte genannt, weil sie sich beispielsweise an die Balkonbrüstung montieren lassen und der erzeugte Strom über die Steckdose direkt als Eigenverbrauch nutzbar ist. Im Gegensatz zu Fotovoltaikanlagen sind die wesentlich kleineren Stecker-Solargeräte dafür gedacht, dass Privatpersonen sie selbst anbringen, anschließen und direkt nutzen. Die Mini-Solaranlagen lassen sich auch einfach entfernen und an anderer Stelle weiterbetreiben. Um eine "Anlage" im technischen Sinn handelt es sich dabei aber nicht, sondern eher um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Stecker-Solar-Geräten und ihrer Anbringung.
Gefördert werden nur Anlagen, die den allgemeinen technischen Vorschriften für steckerfertige Solargeräte entsprechen.
Unter anderem die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind, halten diese Vorgaben ein.
Die Stecker- Solaranlagen dürfen eine Leistung von max. 600 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters) haben.
Technische und wirtschaftliche Fragen lassen sich durch die Broschüre "Strom vom Balkon" der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz oder unter www.verbraucherzentrale.nrw beantworten