Fördermittel für Stecker-Solaranlagen: Noch Förderkapazitäten verfügbar

Der Fördertopf für Stecker-Solaranlagen ist derzeit noch nicht vollständig ausgeschöpft: Nach Bearbeitung aller bisher eingegangenen Anträge, können noch bis zu zwölf weitere Anträge bewilligt werden. 

Wichtig: Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Stecker-Solaranlage zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht angeschafft wurde. Antragsteller werden gebeten, die geltende Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solaranlagen sorgfältig zu beachten.

Interessierte können sich bei Fragen im Fachdienst Bauverwaltung unter der Telefonnummer 02941 980 432 melden

Antrag auf Förderung Stecker-Solar-Anlagen

Antragssteller/Antragstellerin
Wo wird die Anlage installiert?
Hinweise
Mir ist bekannt, dass ich folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach einer Förderzusage nachreichen muss, damit eine Auszahlung des Zuschusses erfolgen kann:
• Rechnungskopie mit genauer Bezeichnung des Kaufgegenstandes.
Gegebenenfalls ist eine Kopie der technischen Merkmale beizufügen. Die
Rechnung muss auf die Antragstellende bzw. den Antragsteller ausgestellt
sein.
• Kopie einer Quittung oder Kontoauszug über die Kaufpreiszahlung
• ggf. Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
• Foto(s) von der installierten Stecker-Solaranlage
Absenden

Strom vom Balkon

Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose

Sie haben einen Balkon oder eine Terrasse? Dann können Sie dort eigenen Solarstrom gewinnen: Mit Stecker-Solargeräten können Sie auch als Mieterin oder Wohnungseigentümer eigenen Sonnenstrom erzeugen. Die kleinen Fotovoltaiksysteme werden auch Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solar-Anlagen oder Stecker-Solar-Geräte genannt, weil sie sich beispielsweise an die Balkonbrüstung montieren lassen und der erzeugte Strom über die Steckdose direkt als Eigenverbrauch nutzbar ist.  Im Gegensatz zu Fotovoltaikanlagen sind die wesentlich kleineren Stecker-Solargeräte dafür gedacht, dass Privatpersonen sie selbst anbringen, anschließen und direkt nutzen. Die Mini-Solaranlagen lassen sich auch einfach entfernen und an anderer Stelle weiterbetreiben.  Um eine "Anlage" im technischen Sinn handelt es sich dabei aber nicht, sondern eher um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Stecker-Solar-Geräten und ihrer Anbringung.

Anforderungen

Gefördert werden nur Anlagen, die den allgemeinen technischen Vorschriften für  steckerfertige Solargeräte entsprechen.     

Unter anderem die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind, halten diese Vorgaben ein.

(https://www.pvplug.de/marktuebersicht/).

Sie möchten ein Stecker-Solar-Gerät anschaffen? Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen:

  • Halten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft und holen Sie eine Zustimmung ein.
  • Lassen Sie die Eignung der Elektroinstallation  prüfen:  Müssen Sicherungen ausgetauscht werden? Sind die Leitungen ausreichend dimensioniert und auf dem Stand der Technik?
  • Planen Sie den Montageort, bestimmen Sie den elektrischen Anschluss und lassen Sie ggf. eine Energiesteckdose installieren. 
  • Beachten Sie auch die Hinweise der Gestaltungssatzung (Paragraf 9)
  • Kaufen Sie nur steckerfertige Geräte! Geräte ohne Anschlussstecker sind keine Option, da in diesem Fall die Verantwortung für die Fertigstellung des Produkts auf den Käufer übertragen wird.
  • Die Stecker- Solaranlagen dürfen eine Leistung von max. 600 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters) haben.

  •  Achten Sie auf die Einhaltung der notwendigen VDE Vorschriften. 
  • Informieren Sie ihren Netzbetreiber und prüfen Sie den vorhandenen Zähler. Unter Umständen muss ein Zweirichtungszähler eingerichtet werden.
  • Ein Wechselrichter pro Anschluss – keine Mehrfachsteckdosen nutzen!
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur durchführen  (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR)


Technische und wirtschaftliche Fragen lassen sich durch die Broschüre "Strom vom Balkon" der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz  oder unter www.verbraucherzentrale.nrw beantworten

Ricarda Dahmann

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