Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur Einschulung Ihres Kindes in die Grundschule und zum Übergang von der 4. Klasse in die weiterführende Schule.
Soweit Sie eine Schule wählen möchten, die nicht die nächstgelegene Schule ist, ist für Sie auch die Thematik Schulbezirk bzw. nächstgelegene Schule von Interesse.
Die Anmeldung schulpflichtig werdender Kinder an einer Grundschule wird bereits ein Jahr vor der Einschulung vorgenommen.
Der Anmeldezeitraum zu den weiterführenden Schulen ist nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 in der Regel im Januar bzw. Februar desselben Jahres, in dem der Schulwechsel stattfindet.
Grundsätzlich besuchen Kinder die für ihren Wohnsitz zuständige bzw. ab dem Schuljahr 2008/09 nächstgelegene Schule.