Der Haushalt der Stadt Lippstadt wird im Haushaltsplan dokumentiert.
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan, der für 2007 erstmals auf Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmanagements erstellt wurde, enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich
anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
und ist in einen Gesamtergebnisplan (Erträge und Aufwendungen) und einen Gesamtfinanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen) sowie in dazugehörige Teilpläne gegliedert.
Als Teil der Haushaltssatzung bildet der Haushaltsplan die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Lippstadt.
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,
im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen sowohl aus lfd. Verwaltungstätigkeit als auch aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,
die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigungen),
die Verpflichtungsermächtigungen,
die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allg. Rücklage,
der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie
die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer
festgesetzt.
Downloads zu dieser Seite: