1. Beigeordneter und Stadtkämmerer

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I. Beig. und Stadtkämmerer Rainer Strotmeier

Der 1. Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, mit dem er gemeinsam den Verwaltungsvorstand bildet. Diesem obliegt die Führung der Gesamtverwaltung.