Der Nicolaiweg im Südwesten der Altstadt zählt zu den ältesten erhaltenen Straßenzügen in Lippstadt. Das Straßenbild wird durch eine kleinteilige Parzellenstruktur, eine dichte und geschlossene Bauweise der Gebäude sowie eine Bauflucht entlang der Grundstücksgrenzen geprägt.
Hierdurch wird insgesamt eine Ensemblewirkung mit großem städtebaulichen Reiz geschaffen.
Damit dieser besondere Charakter des Nicolaiweges auch in Zukunft bewahrt bleibt, hat der Rat der Stadt Lippstadt in seiner Sitzung am 16.12.2019 eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Satzung ist seit dem 10.01.2020 rechtskräftig. Sie schützt die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt.
Demnach bedürfen der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung durch die Stadt Lippstadt.
Die Erhaltungssatzung und ihre Anlagen stehen Ihnen unter „Downloads“ zur Verfügung.
Informationen und Ansprechpartner zu Baugenehmigungen finden Sie hier.