Die Grenzen des derzeit festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Lippe sind letztmalig im Jahr 2022 durch die Bezirksregierung Arnsberg überprüft und festgesetzt worden.
In Deutschland wird zur Festlegung von Überschwemmungsgebieten nach dem Wasserhaushaltsgesetz, das heißt von per Verordnung rechtsverbindlich festgelegten Flächen, in der Regel ein sogenanntes 100-jährliches Hochwasser zugrunde gelegt. Als 100-jährliches Hochwasser gilt ein Hochwasserereignis, das im statistischen Durchschnitt alle 100 Jahre auftritt.
Informationen und Unterlagen zu den Überschwemmungsgebieten sind im Internet im Fachinformationssystem ELWAS-WEB NRW sowie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht.