Nach der städtischen Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Rettungsdienst ist die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Lippstadt gebührenpflichtig, wenn es in Ihrem Interesse war - unabhängig, ob Sie oder ein Dritter den Wagen / Notarzt bestellt haben.
Wenn der behandelnde oder einweisende Arzt für den Transport eine Notwendigkeitsbescheinigung (Transportschein / Verordnung) ausgestellt hat, können die Gebühren direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden. War der Transport aus medizinischer Sicht nicht erforderlich, erhalten Sie keine Notwendigkeitsbescheinigung und müssen die Kosten selber tragen.
Die Gebühren setzen sich aus allen Personal- und Sachkosten des Rettungsdienstes zusammen und sind Durchschnittswerte. Die Höhe dieser Gebühren wird vom Rat der Stadt Lippstadt durch eine Satzung festgelegt.
Für die Benutzung des Krankentransportes ist eine Gebühr entstanden. Ihre Krankenkasse hat einen Teilbetrag an uns überwiesen. Bei dem Restbetrag handelt es sich um den Versicherten-Eigenanteil, der von Ihrer Krankenkasse nicht überwiesen wird. Der Betrag muss von Ihnen gezahlt werden.