Die Stadt Lippstadt stellt für die Sammlung Ihrer Bioabfälle Biotonnen in verschiedenen Größen zur Verfügung:
Die Abfuhr der Biotonnen erfolgt im 14-täglichen Rhythmus. Die Abfuhrtage finden Sie im Abfallkalender der Stadt Lippstadt. Bitte stellen Sie Ihre Biotonne am Abfuhrtag bis 7 Uhr so am Fahrbahnrand bereit, dass Vorübergehende nicht gefährdet werden und der Straßenverkehr nicht behindert wird.
Zur Sammlung Ihrer Bioabfälle in der Küche können Sie ein Vorsortiergefäß (kleiner Eimer mit Deckel) bei der Abfallberatung der ESG, Welserstraße 23, 59557 Lippstadt, Telefonnummer 02941/98096-13 zum Selbstkostenpreis erwerben.
Sie können sich vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne befreien lassen, wenn Sie Ihre anfallenden kompostierbaren Stoffe ordnungsgemäß und vollständig verwerten, zum Beispiel durch Eigenkompostierung. Für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne bietet der Baubetriebshof der Stadt Lippstadt ein Formular an.
Fragen zum Thema Biotonne beantwortet der Baubetriebshof, Welserstraße 23, 59557 Lippstadt, Telefonnummer 02941/980-9602.
In die Biotonne gehören Gemüse- und Obstreste, Kaffeesatz und Teebeutel, Knochen und Fleischreste, Eierschalen, Haare, Federn, verdorbene Lebensmittel, Gartenabfälle und Blumenreste. Speisereste gehören ebenfalls in die Biotonne.
Um schlechte Gerüche und Madenbefall zu verhindern, wickeln Sie Ihre Speiseabfälle wie Fisch-, Fleisch- und Wurstreste, Käse- und Essensreste in Zeitungspapier. Halten Sie das Sammelgefäß in der Küche geschlossen, damit Fliegen keine Eier in die Speiseabfälle legen können. Leeren Sie das Gefäß regelmäßig aus.
Gewerbebetriebe erhalten Auskunft zur Entsorgung von Speiseabfällen bei der Abfallberatung der ESG, Welserstr. 23, 59557 Lippstadt, Telefonnummer 02941/98096-13.
Nicht in die Biotonne gehören Katzenstreu, Tierkadaver, Asche/Holzkohle, Binden/Tampons und Kehricht.
Auch sogenannte verrottbare Biofolienbeutel dürfen nicht in die Biotonne gegeben werden, da das Material zu langsam verrottet. Bei der Annahme an der Kompostieranlage sind diese Biofolienbeutel nicht von herkömmlichen, unverrottbaren Kunststofffolien zu unterscheiden. Somit müssen die Biofolienbeutel ebenso wie andere Kunststoffbeutel aussortiert werden.
Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne ist möglich, wenn
anfallende kompostierbare Stoffe ordnungsgemäß und vollständig verwertet werden, zum Beispiel durch Eigenkompostierung.