Wohnberechtigungsschein

Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.  Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins muss grundsätzlich das Einkommen des Kalenderjahres vor Antragstellung sowie des aktuellen Kalenderjahres nachgewiesen werden. Als Einkommensnachweis können die Verdienstabrechnung, Steuerbescheide sowie Bescheide über sonstige Leistungen (Rente etc.) vorgelegt werden. Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenen Einkünften und für jede volljährige Person ist eine Einkommenserklärung  im Haushalt auszufüllen.

  • aktuelle Rentenbescheide (auch Werks- und Zusatzrenten)
  • aktueller Steuerbescheid
  • Bescheide über Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld (II), Krankengeld
  • bei Unterhaltseinkünften entweder den Unterhaltstitel, Schriftverkehr des Rechtsanwalts oder einen aussagekräftigen Kontoauszug über die Höhe der Leistungen
  • gleiches gilt für Unterhaltsverpflichtungen gegenüber getrennt lebenden Ehegatten oder (nicht ehelichen) Kindern
  • Heiratsurkunde, falls beide Ehepartner das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die Eheschließung innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre erfolgte
  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes (Pflegegrad)
  • Bescheid über Pflegegeld
  • Schulbescheinigung, falls Kinder zum Haushalt gehören, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Studienbescheinigung
  • Ausbildungsvertrag
  • Mutterpass bei bestehender Schwangerschaft
  • Nachweis über freiwillige oder private Krankenversicherung und/oder Altersvorsorge, sofern keine Versicherungspflicht besteht (z.B. bei Selbständigen, Beamten, geringfügig Beschäftigten)
  • Nachweis über Betreuungskosten von Kindern bis zum 14. Lebensjahr, wenn beide Elternteile (bzw. ein alleinerziehendes Elternteil) nicht nur geringfügig berufstätig sind
  • Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, falls die Person von außerhalb NRWs kommt

 

Nicht für jeden sind alle Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich an die Wohngeldstelle für eine Beratung – auch bei Fragen zu den Einkommensgrenzen.

Kontakt

Frau Verena Bleike

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