Untersuchungsberechtigungsschein

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht verschiedene ärztliche Untersuchungen für Jugendliche unter 18 Jahren beim Eintritt in das Berufsleben vor. Diese sollen verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, wenn ihnen zuvor eine ausgefüllte ärztliche Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung des Jugendlichen vorliegt. Bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung oder Aufnahme einer Arbeitsstelle für nur kurze Zeit (maximal 2 Monate) ist keine Untersuchung erforderlich. Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Ab Oktober 2023 ist der Untersuchungsberechtigungsschein digital zu beantragen:

http://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/

Wenn die online Beantragung abgeschlossen ist, erhalten die Jugendlichen ihren Untersuchungsberechtigungsschein und eine individuelle UBS-ID direkt aufs Smartphone. Diese müssen dann nur noch beim Termin der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt werden.

Nähere Informationen und ein Erklärvideo gibt es hier: https://www.mags.nrw/aerztliche-untersuchung.

Sollte es trotzdem noch individuelle Fragen zum Ablauf oder Schwierigkeiten bei der Beantragung geben, unterstützt und berät der Fachdienst Einwohnerwesen gerne.

 

Bitte buchen Sie einen Termin!

gebührenfrei

Nur bei Terminbuchung:

  • Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) erforderlich
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Bei Untersuchungsberechtigungsscheinen zur Nachuntersuchung: einen aktuellen Nachweis über den Fortbestand des Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnisses des Arbeitsgebers.

Nur bei Terminbuchung:

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird mit UBS-ID erstellt und mit einem ausfüllbaren Erhebungsbogen ausgehändigt.

  • Ärztliche Untersuchung vor Ausbildung und Beschäftigung

    Wer als Jugendliche oder Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein. Seit dem 01.10.2023 geht das in Nordrhein-Westfalen ganz einfach digital.

Kontakt

Frau Ute Fricke

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Frau Sophie Hausmann

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Herr Fabian Schröder

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Herr Elmar Plesser

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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Frau Schumacher

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Frau Hana Demir

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