Untersuchungsberechtigungsschein

Den Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendschutzgesetz benötigen Jugendliche unter 18 Jahren für eine Erst- oder Nachuntersuchung, wenn sie ein Beschäftigungsverhältnis beginnen.

Bitte buchen Sie einen Termin!

gebührenfrei

  • Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) erforderlich
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

 

Zur Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen für eine Nachuntersuchung ist zudem eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das Fortbestehen der Ausbildung notwendig.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird direkt ausgestellt.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Benjamin Ebert

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-646Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Angelika Hartmann

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-649Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Eugen Knorr

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-641Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Erika Kötter

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-648Adresse | Öffnungszeiten | Details

Herr Denis Langliz

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-643Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Rüpp

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-639Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Jacqueline Schnieders

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-645Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Schumacher

meldewesen@​lippstadt.de +49 (0)29 41 980-644Adresse | Öffnungszeiten | Details