Olaf
Blanke
Fachdienstleiter Soziale Leistungen
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Frau
Große Wienker
Buchstaben UVG A – Ga
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Frau
Stijohann
Buchstaben UVG I – Por
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Herr
Rieping
Buchstaben UVG Pos – Z
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Unterhaltsvorschuss ist eine Geldleistung für Kinder von Alleinerziehenden, bei denen der (andere) unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang nachkommt. Seit dem 01.07.2017 können Leistungen nach dem UVG für Kinder grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.
Für die Bewilligung von UVG müssen seit dem 01.07.2017 folgende Voraussetzungen vorliegen:
Bei Kindern ab Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Leitungen nach dem UVG in der Regel gezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
oder
Die Stadt Lippstadt ist ausschließlich für die Bewilligung von Anträgen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Lippstadt zuständig.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss wird aktuell je nach Altersstufe in folgender Höhe gezahlt:
für Kinder von 0 - 5 Jahren monatlich 187 €
für Kinder von 6 - 11 Jahren monatlich 252 €
für Kinder von 12 - 17 Jahren monatlich 338 €
Personalausweis oder Pass
Ab dem 12. Lebensjahr des Kindes zusätzlich:
Ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich:
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache in den meisten Fällen unabdingbar ist.