Ute
Fricke
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Sophie
Hausmann
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Fabian
Schröder
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Elmar
Plesser
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Benjamin
Ebert
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Susanne
Nolte
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Eugen
Knorr
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Denis
Langliz
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Frau
Schumacher
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Hana
Demir
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Wenn Sie innerhalb von Lippstadt umziehen, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug bei der Meldebehörde ummelden. Eine Ummeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich. Eine Bestätigung des bisherigen Wohnungsgebers über den Auszug aus der Wohnung ist nicht erforderlich. Der Einzug muss jedoch von dem Wohnungsgeber der neuen Wohnung bestätigt werden (Wohnungsgeberbestätigung).
Bei einer fristgerechten Ummeldung fallen keine Gebühren an.
Sollten Sie nicht persönlich zur Ummeldung vorstellig werden können, haben Sie die Möglichkeit sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen. In diesem Fall müssen Sie eine entspreche Vollmacht ausstellen. Ihr Personalausweis/Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person müssen vorgelegt werden.
Sollten Sie nicht persönlich zur Anmeldung/Ummeldung vorstellig werden können, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen.
Wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder der (Haupt-) Wohnsitz des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten zu erklären.
Ein Einzug muss vom Wohnungsgeber schriftlich bestätigt werden.
Widerspruch gegen die Weitergabe eigener Daten an Institutionen