Ummeldung – Umzug innerhalb von Lippstadt

Wenn Sie innerhalb von Lippstadt umziehen, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug bei der Meldebehörde ummelden. Eine Ummeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich. Eine Bestätigung des bisherigen Wohnungsgebers über den Auszug aus der Wohnung ist nicht erforderlich. Der Einzug muss jedoch von dem Wohnungsgeber der neuen Wohnung bestätigt werden (Wohnungsgeberbestätigung).

Bei einer fristgerechten Ummeldung fallen keine Gebühren an.

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass (von allen Personen, die umgemeldet werden)
  • persönliches Erscheinen eines Meldepflichtigen erforderlich
  • ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung § 19 BMG

Sollten Sie nicht persönlich zur Ummeldung vorstellig werden können, haben Sie die Möglichkeit sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen. In diesem Fall müssen Sie eine entspreche Vollmacht ausstellen. Ihr Personalausweis/Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person müssen vorgelegt werden.

Kontakt

Frau Ute Fricke

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Frau Sophie Hausmann

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Herr Fabian Schröder

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Herr Elmar Plesser

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Herr Benjamin Ebert

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Frau Susanne Nolte

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Herr Eugen Knorr

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Herr Denis Langliz

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Frau Schumacher

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Frau Hana Demir

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