Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.

Allgemeine Voraussetzungen

Wer sich über mehrere Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat und sich hier sowohl in die wirtschaftlichen als auch sozialen Verhältnisse integriert hat, kann einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen. Seit dem 1. Januar 2005 gibt es als einzigen unbefristeten Aufenthaltstitel die Niederlassungserlaubnis. Wer noch eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, muss nichts unternehmen. Beide gelten kraft Gesetzes, also automatisch, als Niederlassungserlaubnis fort.

Für die Erteilung müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen werden erfüllt
  • seit fünf Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder Versicherungsunternehmens (Berufliche Ausfallzeiten aufgrund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet)
  • Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung stehen nicht entgegen
  • bei Arbeitnehmern: die Beschäftigung ist erlaubt
  • die erforderliche Erlaubnis für eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit liegt vor
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1)
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
  • ausreichender Wohnraum (auch für Familienangehörige) ist vorhanden

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.

 

Die anfallenden Gebühren erfahren Sie durch Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

 

  • Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts beispielsweise Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhaltsleistungen Dritter
  • Mietvertrag/ Nachweis über Wohneigentum
  • Bescheinigung über den Rentenversicherungsverlauf
  • gegebenenfalls Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
  • Arbeitsgenehmigung/ Berufsausübungserlaubnis/ sonstige erforderliche Erlaubnisse für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • gegebenenfalls Schwerbehinderten-Ausweis
  • gegebenenfalls Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
  • Gültiger Nationalpass oder Passersatz
  • ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen SachbearbeiterInnen.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.   

Kontakt

Frau Sejdija-Berisha

Buchstaben Sf-Z
Details

Frau Böckhorst

Buchstaben Moi-Se
Details

Frau Lappe

Buchstaben Kan - Moh
Details

Frau Micus

Buchstaben Dem-Kam
Details

Herr Chahrour

Buchstaben A – Del
Details

Herr Kaltschmidt

Details