Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Allgemeine Voraussetzungen
Wer sich über mehrere Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat und sich hier sowohl in die wirtschaftlichen als auch sozialen Verhältnisse integriert hat, kann einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen. Seit dem 1. Januar 2005 gibt es als einzigen unbefristeten Aufenthaltstitel die Niederlassungserlaubnis. Wer noch eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, muss nichts unternehmen. Beide gelten kraft Gesetzes, also automatisch, als Niederlassungserlaubnis fort.
Für die Erteilung müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen SachbearbeiterInnen.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Die anfallenden Gebühren erfahren Sie durch Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Allgemeine Voraussetzungen
Wer sich über mehrere Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat und sich hier sowohl in die wirtschaftlichen als auch sozialen Verhältnisse integriert hat, kann einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen. Seit dem 1. Januar 2005 gibt es als einzigen unbefristeten Aufenthaltstitel die Niederlassungserlaubnis. Wer noch eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, muss nichts unternehmen. Beide gelten kraft Gesetzes, also automatisch, als Niederlassungserlaubnis fort.
Für die Erteilung müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen SachbearbeiterInnen.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Die anfallenden Gebühren erfahren Sie durch Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.
Sejdija-Berisha
Buchstaben Sf-Z
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Böckhorst
Buchstaben Moi-Se
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Lappe
Buchstaben Kan - Moh
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Frau
Micus
Buchstaben Dem-Kam
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Herr
Chahrour
Buchstaben A – Del
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Herr
Kaltschmidt
Fachdienst Ausländerwesen
Montag
Termin nach Vereinbarung
Dienstag
Termin nach Vereinbarung
Mittwoch
Termin nach Vereinbarung
Donnerstag
Termin nach Vereinbarung
Freitag
Termin nach Vereinbarung
Freitext
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie hierfür vorab telefonisch oder per Mail den für Sie zuständigen Mitarbeiter.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in Ausnahmefällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Allgemeine Voraussetzungen
Wer sich über mehrere Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat und sich hier sowohl in die wirtschaftlichen als auch sozialen Verhältnisse integriert hat, kann einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen. Seit dem 1. Januar 2005 gibt es als einzigen unbefristeten Aufenthaltstitel die Niederlassungserlaubnis. Wer noch eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, muss nichts unternehmen. Beide gelten kraft Gesetzes, also automatisch, als Niederlassungserlaubnis fort.
Für die Erteilung müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.
Die anfallenden Gebühren erfahren Sie durch Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen SachbearbeiterInnen.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von den vorgelegten Unterlagen.