Wenn ein Sterbefall im Ausland eintritt und die verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, ist es möglich, diesen Sterbefall nachträglich in ein deutsches Sterberegister eintragen zu lassen.
Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland in Deutschland anerkannt.
Der Eintrag in das deutsche Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein. Berechtigte Personen können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde erhalten.
Warin
Dahlhoff
Wenn ein Sterbefall im Ausland eintritt und die verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, ist es möglich, diesen Sterbefall nachträglich in ein deutsches Sterberegister eintragen zu lassen.
Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Grundsätzlich werden ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland in Deutschland anerkannt.
Der Eintrag in das deutsche Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein. Berechtigte Personen können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Sterbeurkunde erhalten.
Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister mit anschließender Online-Bezahlmöglichkeit.