Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Partnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister stellen.
Voraussetzung ist, dass Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind.
Melanie
Schümer
Barbara
Horenkamp
Fachdienstleiterin Personenstand (Standesamt)
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Partnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister stellen.
Voraussetzung ist, dass Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind.
Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit anschließender Online-Bezahlmöglichkeit. Die Berechtigung, als Lebenspartner eine Urkunde anzufordern, bezieht sich nur auf eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und nicht auf Lebensgefährten.