Nachbeurkundung von Lebenspartnerschaften

Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Partnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister stellen.

Voraussetzung ist, dass Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind.

Kontakt

Frau Melanie Schümer

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Frau Barbara Horenkamp

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