Nachbeurkundung von Eheschließungen

Sollten Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Ehe im Eheregister stellen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie, Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind. Nach der Beurkundung der Ehe im Ehregister kann Ihnen jederzeit eine Eheurkunde ausgestellt werden.

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Frau Melanie Schümer

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Frau Barbara Horenkamp

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