Jeder Gewerbebetrieb ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Ein Gewerbebetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.
Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften im Zeitpunkt der Aufnahme der maßgeblichen Tätigkeit, bei Kapitalgesellschaften mit der Eintragung in das Handelsregister. Sie endet bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes, bei Kapitalgesellschaften erst mit dem Aufhören jeglicher Tätigkeit überhaupt.
Die alleinige Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, wobei das Gesetz bestimmte Freibeträge vorsieht. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn, der der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer zugrunde gelegt wird. Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Gewerbesteuermessbetrag) ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Gewerbebetrieb bzw. der Sitz der Geschäftsleitung befindet.
Die zu zahlende Gewerbesteuer wird durch die Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem kommunalen Hebesatz ermittelt.
Der Hebesatz der Stadt Lippstadt beträgt aktuell 440 Prozent.
Die Gewerbesteuer ist dann an die Gemeinde zu entrichten, die den Gewerbesteuerbescheid erlassen hat.
Jeder Gewerbebetrieb ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Ein Gewerbebetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.
Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften im Zeitpunkt der Aufnahme der maßgeblichen Tätigkeit, bei Kapitalgesellschaften mit der Eintragung in das Handelsregister. Sie endet bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes, bei Kapitalgesellschaften erst mit dem Aufhören jeglicher Tätigkeit überhaupt.
Die alleinige Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, wobei das Gesetz bestimmte Freibeträge vorsieht. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn, der der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer zugrunde gelegt wird. Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Gewerbesteuermessbetrag) ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Gewerbebetrieb bzw. der Sitz der Geschäftsleitung befindet.
Die zu zahlende Gewerbesteuer wird durch die Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem kommunalen Hebesatz ermittelt.
Der Hebesatz der Stadt Lippstadt beträgt aktuell 440 Prozent.
Die Gewerbesteuer ist dann an die Gemeinde zu entrichten, die den Gewerbesteuerbescheid erlassen hat.
Hannah
Jütte
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Jeder Gewerbebetrieb ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Ein Gewerbebetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.
Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften im Zeitpunkt der Aufnahme der maßgeblichen Tätigkeit, bei Kapitalgesellschaften mit der Eintragung in das Handelsregister. Sie endet bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes, bei Kapitalgesellschaften erst mit dem Aufhören jeglicher Tätigkeit überhaupt.
Die alleinige Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, wobei das Gesetz bestimmte Freibeträge vorsieht. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn, der der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer zugrunde gelegt wird. Für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Gewerbesteuermessbetrag) ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Gewerbebetrieb bzw. der Sitz der Geschäftsleitung befindet.
Die zu zahlende Gewerbesteuer wird durch die Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem kommunalen Hebesatz ermittelt.
Der Hebesatz der Stadt Lippstadt beträgt aktuell 440 Prozent.
Die Gewerbesteuer ist dann an die Gemeinde zu entrichten, die den Gewerbesteuerbescheid erlassen hat.
Erteilung eines Mandates für wiederkehrende Zahlungen