Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:30 Uhr |
Der Fachdienst Soziale Leistungen gewährt im Wesentlichen finanzielle Leistungen in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Unterhaltsausfallleistungen an Kinder von alleinerziehenden Müttern oder Vätern. Darüber hinaus wird unter bestimmten Voraussetzungen auch Sozialhilfe gewährt, soweit nicht andere Sozialleistungen zu zahlen sind.
Zur Sicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen vom Fachdienst Soziale Leistungen finanzielle Leistungen erhalten, soweit sie das 65. Lebensjahr vollendet haben oder voll erwerbsgemindert sind. Die Zahlung für diese Leistungen ist u. a. abhängig von bestimmten Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Soziale Leistungen sind gerne bereit, über die Anspruchsvoraussetzungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung detailliert zu beraten und zu informieren.
Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten von Personen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Wohngeld kann an als Mietzuschuss an Mieter/Innen von Wohnraum (hierzu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Senioren- bzw. Pflegeheime) oder als Lastenzuschuss an Haus- bzw. Wohnungseigentümer/innen gewährt werden.
Unterhaltsvorschussleistungen kann für Kinder gezahlt werden, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einem getrennt lebenden Elternteil wohnen. Im Wesentlichen werden die Unterhaltsvorschussleistungen an alleinerziehende Mütter oder Väter für ihre Kinder gewährt. Die Zahlung kommt nur dann in Betracht, wenn der nicht im Haushalt getrennt lebende Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt zahlt. Auch für diese Leistungen stehen die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes 'Unterhaltsvorschuss' für Fragen gern zur Verfügung.
Weiterhin erhalten Sie Leistungen, Informationen und Beratungen zu folgenden Bereichen:
Rentenangelegenheiten
Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende
Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
„Aus einer Hand und unter einem Dach" - Beratung, Unterstützung, finanzielle Hilfen für Alleinerziehende leistet die Stadt Lippstadt im Rahmen eines Projektes in Kooperation mit der Arbeit Hellweg Aktiv, soweit Arbeitslosengeld II gewährt wird.