Der Fachdienst Einwohner- und Ausländerwesen besteht aus drei getrennten Bereichen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten:
Der Bereich Einwohnerwesen beschäftigt sich hauptsächlich mit Meldeangelegenheiten sowie Pass- und Personalangelegenheiten.
Der Bereich Ausländerwesen beschäftigt sich mit Dienstleistungen von der Erteilung eines Aufenthaltstitel bis zur Verpflichtungserklärung.
Der Bereich Einbürgerung kümmert sich um Staatgehörigkeitsangelegenheiten und Einbürgerungen.
Sie finden die entsprechenden Dienstleistungen des Fachdienstes bei den genannten Unterbereichen.