Für Reisen in bestimmte Länder wird ein Reisepass benötigt. Dieser wird für deutsche Staatsangehörige ab zwölf Jahren ausgestellt. Es gibt auch die Möglichkeit für Kinder unter zwölf Jahren einen Reisepass zu beantragen, wenn es für die Einreise in bestimmte Länder notwendig ist. Auf ihrem Reisepass ist ein Chip hinterlegt, auf dem das Lichtbild als auch Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Reisepässe können wie Personalausweise nicht verlängert werden. Ein Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren, bei Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig. Bitte informieren Sie sich über das Auswärtige Amt über die entsprechenden Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder.
Reisepass gültig für 10 Jahre (ab 24 Jahren) | 60,00 Euro |
Reisepass gültig für 6 Jahre (unter 24 Jahren) | 37,50 Euro |
48 Seiten-Pass (ab 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende | 81,00 Euro |
48 Seiten-Pass (unter 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende | 59,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, jedoch nicht biometrisch) bis 12 Monate gültig | 26,00 Euro |
Express-Pass mit 32 Seiten (ab 24 Jahren) | 91,00 Euro |
Express-Pass mit 32 Seiten (unter 24 Jahren) | 69,50 Euro |
Express-Pass mit 48 Seiten (ab 24 Jahren) | 113,00 Euro |
Express-Pass mit 48 Seiten (unter 24 Jahren) | 91,50 Euro |
Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten. Hier fallen (je nach Art) zusätzliche Gebühren an, wenn die Stadt Lippstadt außerhalb der Öffnungszeiten oder als nicht zuständige Behörde tätig wird.
Bei minderjährigen Antragsstellern ist zusätzlich das Einverständnis der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären und nachzuweisen.
Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie hier anfragen. Sie benötigen Ihre Dokumentennummer.
Der Express-Reisepass wird in der Regel innerhalb von vier Werktagen ausgestellt. Diese Frist kann jedoch nicht garantiert werden. Für den Express-Pass gelten andere Gebühren.
Der vorläufige Reisepass wird nur unter bestimmten Voraussetzungen sofort ausgestellt. Auch hier fallen andere Gebühren an. Der Kinderreisepass wird ebenfalls sofort ausgestellt.
Mit der ausgefüllten Vollmacht können Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Reisepasses beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass sich diese Person bei der Abholung ausweisen kann und Ihren alten Pass – falls vorhanden - vorlegt.
Wenn nur einer der Verlobten die Eheschließung beantragt, muss der/die andere Verlobte eine Vollmacht vorlegen.
Anzeige des Verlustes oder Diebstahls eines Ausweisdokuments
Sie können den Bearbeitungsstand zu Ihrem beantragten Personalausweis/Reisepass online abfragen. Dazu benötigen Sie die Dokumentennummer, die Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt wurde.
Einverständniserklärung eines Elternteils für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises oder Kinderreisepasses für minderjährige Kinder.