Ab dem 16. Geburtstag besteht in Deutschland Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen gültigen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass beantragt werden.
Die Gültigkeit eines Personalausweises kann nicht verlängert werden! Wenn der Personalausweis nach zehn Jahren abläuft, muss ein neuer beantragt werden. Bei Personen unter 24 Jahren ist dies nach sechs Jahren der Fall. Sollten Sie glaubhaft einen Notfall nachweisen können, kann zusammen mit der Beantragung eines Personalausweises sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden.
Sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist im Download-Verfahren abrufbar und kann bei der Abholung des Personalausweises nachgereicht werden. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird. Nach dem Personalausweisgesetz besteht die Personalausweispflicht erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres.
Die Liste der o. a. notwendigen Unterlagen finden Sie auch als "Hinweisblatt zur Beantragung neuer Personalausweise" im Downloadbereich dieser Seite.
Ausstellung Personalausweis (vor Vollendung des 24. Lebensjahres) | 22,80 Euro |
Neuausstellung Personalausweis ( ab 24 Jahren) | 37,00 Euro |
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises | 10,00 Euro |
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Eine zusätzliche Gebühr von 13 Euro wird erhoben, wenn die Amtshandlung vorgenommen wird auf Veranlassung der antragstellenden Person
Die Bearbeitungszeit beträgt zwei bis sechs Wochen. Die Stadt Lippstadt hat auf die Bearbeitungszeit keinen Einfluss.
Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie hier anfragen. Sie benötigen Ihre Dokumentennummer.
Nach Erhalt des sogenannten „PIN-Briefes“, der Ihnen von der Bundesdruckerei in Berlin zugeschickt wird, kann der fertiggestellte Personalausweis abgeholt werden. Mit der ausgefüllten Vollmacht können Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Personalausweises beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass sich diese Person bei der Abholung ausweisen kann und Ihren alten Ausweis vorlegt.
Frau
Derxen
Fachdienst Meldewesen
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Samstag
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Ab dem 16. Geburtstag besteht in Deutschland Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen gültigen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kinderreisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass beantragt werden.
Die Gültigkeit eines Personalausweises kann nicht verlängert werden! Wenn der Personalausweis nach zehn Jahren abläuft, muss ein neuer beantragt werden. Bei Personen unter 24 Jahren ist dies nach sechs Jahren der Fall. Sollten Sie glaubhaft einen Notfall nachweisen können, kann zusammen mit der Beantragung eines Personalausweises sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden.
Ausstellung Personalausweis (vor Vollendung des 24. Lebensjahres) | 22,80 Euro |
Neuausstellung Personalausweis ( ab 24 Jahren) | 37,00 Euro |
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises | 10,00 Euro |
Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Eine zusätzliche Gebühr von 13 Euro wird erhoben, wenn die Amtshandlung vorgenommen wird auf Veranlassung der antragstellenden Person
Sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dies ebenfalls zu erklären. Die Einverständniserklärung ist im Download-Verfahren abrufbar und kann bei der Abholung des Personalausweises nachgereicht werden. Die Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird. Nach dem Personalausweisgesetz besteht die Personalausweispflicht erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres.
Die Liste der o. a. notwendigen Unterlagen finden Sie auch als "Hinweisblatt zur Beantragung neuer Personalausweise" im Downloadbereich dieser Seite.
Die Bearbeitungszeit beträgt zwei bis sechs Wochen. Die Stadt Lippstadt hat auf die Bearbeitungszeit keinen Einfluss.
Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie hier anfragen. Sie benötigen Ihre Dokumentennummer.
Nach Erhalt des sogenannten „PIN-Briefes“, der Ihnen von der Bundesdruckerei in Berlin zugeschickt wird, kann der fertiggestellte Personalausweis abgeholt werden. Mit der ausgefüllten Vollmacht können Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Personalausweises beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass sich diese Person bei der Abholung ausweisen kann und Ihren alten Ausweis vorlegt.
Einverständniserklärung eines Elternteils für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises oder Kinderreisepasses für minderjährige Kinder.
Alles Notwendige zur Beantragung des Personalausweises zum Download
Wenn eine andere Person Ihren Personalausweis oder Reisepass abholen soll, benötigt diese eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Die Person muss sich auch selbst ausweisen können.
Anzeige des Verlustes oder Diebstahls eines Ausweisdokuments
Sie können den Bearbeitungsstand zu Ihrem beantragten Personalausweis/Reisepass online abfragen. Dazu benötigen Sie die Dokumentennummer, die Ihnen bei der Antragstellung mitgeteilt wurde.