Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung der Geburt im Geburtenregister stellen. Voraussetzung ist, dass die im Ausland geborene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos ist.
Reinhild
Glennemeier
Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 Uhr*
Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr*
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr* / 14:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr*
Freitext
*um Terminreservierung wird gebeten
Katja
Kiel
Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 Uhr*
Dienstag
Geschlossen
Mittwoch
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Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr* / 14:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
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*um Terminreservierung wird gebeten
Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung der Geburt im Geburtenregister stellen. Voraussetzung ist, dass die im Ausland geborene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos ist.