Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung der Geburt im Geburtenregister stellen. Voraussetzung ist, dass die im Ausland geborene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos ist.
Reinhild
Glennemeier
Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
Um Terminreservierung wird gebeten
Katja
Kiel
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Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung der Geburt im Geburtenregister stellen. Voraussetzung ist, dass die im Ausland geborene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos ist.