Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch) ausgestellt. Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch) ausgestellt. Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Warin
Dahlhoff
Standesamt
Montag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr / 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Freitext
Um Terminreservierung wird gebeten
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch) ausgestellt. Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.