Wenn Sie mit Ihrem Kind außerhalb von Deutschland verreisen möchten, benötigt es ein gültiges Reisedokument. Der Kinderreisepass kann für Kinder unter zwölf Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer der Ausstellung beträgt seit dem 01.01.2021 ein Jahr. Wird das zwölfte Lebensjahr innerhalb dieser zwölf Monate vollendet, darf die Gültigkeit über die Vollendung des zwölften Lebensjahres nicht hinausgehen. Kinderreisepässe die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden behalten ihre Gültigkeit. Bei Lichtbildaktualisierungen ab dem 01.01.2021 wird also der Gültigkeitszeitraum nicht "nachträglich" verkürzt.
Das Kind muss bei der Antragstellung oder Verlängerung mit seinen Eltern persönlich vorstellig werden. Sollte es nicht möglich sein, dass beide Elternteile persönlich das Kind begleiten, so wird die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung/Zustimmungserklärung, sowie eine Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils benötigt. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist der Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.
Der Kinderreisepass kann jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgen. Wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuausstellung erfolgen. Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich. Für die Neuausstellung, Verlängerung und Aktualisierung werden möglichst aktuelle biometrische Lichtbilder benötigt. Passbilder die bereits in einem Kinderreisepass verwendet wurden, können nicht erneut genutzt werden.
Wichtiger Hinweis: Der Kinderreisepass wird in einigen Staaten nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt beim Auswärtigen Amt oder bei der zuständigen Auslandsvertretung über die entsprechenden Einreisebestimmungen.
Ausstellung des Kinderreisepasses | 13,00 Euro |
Änderung oder Verlängerung des Kinderreisepasses | 6,00 Euro |
Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten. Hier fallen (je nach Art) zusätzliche Gebühren an, wenn die Stadt Lippstadt außerhalb der Öffnungszeiten oder als nicht zuständige Behörde tätig wird.
Wenn Sie mit Ihrem Kind außerhalb von Deutschland verreisen möchten, benötigt es ein gültiges Reisedokument. Der Kinderreisepass kann für Kinder unter zwölf Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer der Ausstellung beträgt seit dem 01.01.2021 ein Jahr. Wird das zwölfte Lebensjahr innerhalb dieser zwölf Monate vollendet, darf die Gültigkeit über die Vollendung des zwölften Lebensjahres nicht hinausgehen. Kinderreisepässe die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden behalten ihre Gültigkeit. Bei Lichtbildaktualisierungen ab dem 01.01.2021 wird also der Gültigkeitszeitraum nicht "nachträglich" verkürzt.
Das Kind muss bei der Antragstellung oder Verlängerung mit seinen Eltern persönlich vorstellig werden. Sollte es nicht möglich sein, dass beide Elternteile persönlich das Kind begleiten, so wird die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung/Zustimmungserklärung, sowie eine Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils benötigt. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist der Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.
Der Kinderreisepass kann jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgen. Wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuausstellung erfolgen. Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich. Für die Neuausstellung, Verlängerung und Aktualisierung werden möglichst aktuelle biometrische Lichtbilder benötigt. Passbilder die bereits in einem Kinderreisepass verwendet wurden, können nicht erneut genutzt werden.
Wichtiger Hinweis: Der Kinderreisepass wird in einigen Staaten nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt beim Auswärtigen Amt oder bei der zuständigen Auslandsvertretung über die entsprechenden Einreisebestimmungen.
Ausstellung des Kinderreisepasses | 13,00 Euro |
Änderung oder Verlängerung des Kinderreisepasses | 6,00 Euro |
Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten. Hier fallen (je nach Art) zusätzliche Gebühren an, wenn die Stadt Lippstadt außerhalb der Öffnungszeiten oder als nicht zuständige Behörde tätig wird.
Benjamin
Ebert
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Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Samstag
jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Momentan sind Termine aufgrund der Corona-Situation nur nach Terminabsprache möglich!
Frau
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Erika
Kötter
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Das Kind muss bei der Antragstellung oder Verlängerung mit seinen Eltern persönlich vorstellig werden. Sollte es nicht möglich sein, dass beide Elternteile persönlich das Kind begleiten, so wird die ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung/Zustimmungserklärung, sowie eine Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils benötigt. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, ist der Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.
Der Kinderreisepass kann jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgen. Wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuausstellung erfolgen. Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich. Für die Neuausstellung, Verlängerung und Aktualisierung werden möglichst aktuelle biometrische Lichtbilder benötigt. Passbilder die bereits in einem Kinderreisepass verwendet wurden, können nicht erneut genutzt werden.
Wichtiger Hinweis: Der Kinderreisepass wird in einigen Staaten nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Reiseantritt beim Auswärtigen Amt oder bei der zuständigen Auslandsvertretung über die entsprechenden Einreisebestimmungen.
Ausstellung des Kinderreisepasses | 13,00 Euro |
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Einverständniserklärung eines Elternteils für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises oder Kinderreisepasses für minderjährige Kinder.
Anzeige des Verlustes oder Diebstahls eines Ausweisdokuments
Wenn eine andere Person Ihren Personalausweis oder Reisepass abholen soll, benötigt diese eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Die Person muss sich auch selbst ausweisen können.
Sollte es nicht möglich sein, dass beide sorgeberechtigten Elternteile persönlich das Kind bei der Antragstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses bzw. der Antragstellung eines Personalausweises begleiten, wird die ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung, sowie eine Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils benötigt.