Befahren der Fußgängerzone

Das Befahren der Fußgängerzone ist für Fahrzeuge aller Art grundsätzlich verboten (ausgenommen Lieferverkehr  werktags in der Zeit von 06.00 - 10.30 Uhr).

Ist es zwingend erforderlich (z. B. bei Baumaßnahmen oder Umzügen), die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten zu befahren und Fahrzeuge dort abzustellen, kann in begründeten Einzelfällen eine Genehmigung zum Befahren erteilt werden.

bis 2 Tage:                 10,00 Euro

bis max. 4 Wochen:   30,00 Euro

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Herr Andre Seibert

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