Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie für Ihr Unternehmen Auskunft über eventuelle Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.
Wenn Sie Ihren Gewerbezentralregisterauszug dringend benötigen, haben Sie die Möglichkeit den Antrag hier zu stellen und diesen persönlich beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn abzugeben und den Auszug dort ausgehändigt zu bekommen.
13,00 Euro
Bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen: