Lippstadt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 4.12.2025 die Grundsteuer-Differenzierung zulasten der Nichtwohngrundstücke in vier kreisfreien NRW-Städten für unzulässig erklärt.
Diese Entscheidung ist der Stadt Lippstadt bekannt. Sobald das - noch nicht bestandskräftige - Urteil vorliegt, wird dieses analysiert und entschieden, ob es Auswirkungen auf die Erhebung der Grundsteuer B durch die Stadt Lippstadt hat.
Bis zur Veröffentlichung dieser Entscheidung wird darum gebeten, von Anrufen und Einzelfallanfragen beim Fachdienst Finanzservice und Controlling abzusehen.