Lippstadt. Die Stadtverwaltung hat einen Beschluss des Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschusses erfolgreich umgesetzt und am Lippertor einen neuen Radfahrstreifen markiert. Dieser Radfahrstreifen ersetzt den bisherigen Radweg, der neben dem Gehweg ausgeschildert und durch rotes Pflaster oder Belag gekennzeichnet war.
Der neue Radfahrstreifen ist nun benutzungspflichtig für alle Radfahrenden, die älter als zehn Jahre sind. Kraftfahrzeuge dürfen den Streifen nicht befahren. Dies wird durch eine durchgezogene Linienmarkierung hervorgehoben. Lediglich zum Ein- und Ausparken in den drei Parkbuchten auf Höhe der ehemaligen Post sowie zum Erreichen der Parkplätze beim Tivoli und vor der ehemaligen Post darf der Radfahrstreifen überquert werden.
Zusätzlich wurde im Lippertor die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Die Fläche rechts neben dem Radfahrstreifen ist ausschließlich für Fußgänger sowie für Kinder bis zu acht Jahren auf Fahrrädern und deren Begleitpersonen zugelassen.