Schwerbehinderte können zwei verschiedene Parkausweise beantragen:
Für Schwerbehinderte mit nachgewiesener außergewöhnlicher Behinderung (Eintrag vom Kreis Soest Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten „aG“ für außergewöhnlich Gehbehinderte bzw. „Bl“ für Blinde) kann ein Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt werden (blauer Ausweis). Diese Parkerleichterung gilt im ganzen Bundesgebiet und in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und wird auch in den Mitgliedsstaaten des Internationalen Transportforums (ITF) anerkannt.
Schwerbehinderte ohne die Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis können unter bestimmten Voraussetzungen in einem eingeschränkten Umfang ebenfalls Parkerleichterungen erhalten. (orangener Ausweis). Diese Parkerleichterung gilt im ganzen Bundesgebiet. Ist das Merkzeichen B nicht vorhanden, kann die Parkerleichterung nur für Nordrhein-Westfalen erteilt werden (Erlass III B3 -78-12/6 des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen vom 30.11.2015)
Wer kann den Ausweis beantragen?
Was ist mit dem blauen Parkausweis für Schwerbehinderte erlaubt?
Achtung: Es darf in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit bestehen. Wenn nicht an anders erwähnt, beträgt die höchstzulässige Parkzeit 24 Stunden!
Die Ausstellung des Parkausweises für Schwerbehinderte ist gebührenfrei. Die Schwerbehindertenparkausweise werden in der Regel für fünf Jahre erteilt.
Wer kann den Ausweis beantragen?
Was ist mit dem blauen Parkausweis für Schwerbehinderte erlaubt?
Achtung: Es darf in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit bestehen. Wenn nicht an anders erwähnt, beträgt die höchstzulässige Parkzeit 24 Stunden!
Die Ausstellung des Parkausweises für Schwerbehinderte ist gebührenfrei. Die Schwerbehindertenparkausweise werden in der Regel für fünf Jahre erteilt.
Andre
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Was ist mit dem blauen Parkausweis für Schwerbehinderte erlaubt?
Achtung: Es darf in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit bestehen. Wenn nicht an anders erwähnt, beträgt die höchstzulässige Parkzeit 24 Stunden!
Die Ausstellung des Parkausweises für Schwerbehinderte ist gebührenfrei. Die Schwerbehindertenparkausweise werden in der Regel für fünf Jahre erteilt.
Für Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie, Phokomelie und für blinde Personen können Parkerleichterungen bewilligt werden.
Für Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie, Phokomelie und für blinde Personen können Parkerleichterungen in bestimmten Fällen auch dann bewilligt werden, wenn das Merkzeichen "aG" oder "Bl" nicht festgestellt wurde.
Wer kann den Ausweis beantragen?
Was ist mit dem orangenen Parkausweis für Schwerbehinderte erlaubt?
Mit dem orangenen Parkausweis ist das Parken, an allen Stellen erlaubt, an denen mit dem blauen Parkausweis geparkt werden darf
Achtung: Ausgenommen davon ist jedoch das Parken auf den ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol!
Die Ausstellung des Parkausweises für Schwerbehinderte ist gebührenfrei. Die Schwerbehindertenparkausweise werden in der Regel für drei Jahre erteilt.
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Was ist mit dem orangenen Parkausweis für Schwerbehinderte erlaubt?
Mit dem orangenen Parkausweis ist das Parken, an allen Stellen erlaubt, an denen mit dem blauen Parkausweis geparkt werden darf
Achtung: Ausgenommen davon ist jedoch das Parken auf den ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol!
Die Ausstellung des Parkausweises für Schwerbehinderte ist gebührenfrei. Die Schwerbehindertenparkausweise werden in der Regel für drei Jahre erteilt.
Für Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie, Phokomelie und für blinde Personen können Parkerleichterungen bewilligt werden.
Für Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie, Phokomelie und für blinde Personen können Parkerleichterungen in bestimmten Fällen auch dann bewilligt werden, wenn das Merkzeichen "aG" oder "Bl" nicht festgestellt wurde.