Der Familienpass der Stadt Lippstadt bietet Lippstädter Familien - bereits mit einem Kind, aber abhängig von Einkommensgrenzen - die Möglichkeit, bei ausgewählten Einrichtungen – beispielsweise Stadttheater, Schwimmbad, Musikschule, Bücherei, VHS - Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Für Inhaber des Familienpasses wird die Gebühr bzw. das Entgelt um 50 % ermäßigt.
Wer genau berechtigt ist und bei welchen Einrichtungen Sie Vergünstigungen erhalten, erfahren Sie ausführlich in unserem FAQ.
Familien mit einem Kind: Jahresbruttoeinkommen bis zu 33.600,00 €
Alleinerziehende mit einem Kind: Jahresbruttoeinkommen bis zu 30.600,00 €
Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 6.300,00 €
Alleinstehende: Jahresbruttoeinkommen bis zu 14.000,00 €
Paare: Jahresbruttoeinkommen bis zu 20.000,00 €
Nähere Informationen zur genauen Berechnung des Jahresbruttoeinkommens erhalten Sie beim Fachdienst Einwohnerwesen.
zum Beispiel:
Für Inhaber des Familienpasses wird die Gebühr bzw. das Entgelt um 50 Prozent ermäßigt.
Der Lippstädter Familienpass kann im Fachdienst Einwohnerwesen, Verwaltungsgebäude Geiststraße 47, 59555 Lippstadt gebührenfrei beantragt werden.
Bitte bringen Sie einen Nachweis mit, der belegt, dass Sie zu dem oben genannten Personenkreis zählen,
z. B.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Einwohnerwesen, Telefonnummer 02941 980-640.
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 08.00 – 12.30 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Samstag: | jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr |