Wehr- und Zivildienst

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Einberufene Wehrpflichtige und Zivildienstleistende einschließlich der Familienangehörigen können zur Sicherung des Lebensbedarfs Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) erhalten.

Teilnehmer an einer Wehrübung können für die Dauer der Wehrübung Leistungen, z. B. Ausgleich für entfallende Einkünfte, erhalten.

Leistungsarten u. a.:

- Mietbeihilfe

- Ersatz von Beiträgen von Versicherungen gegen Vermögensnachteile

- Beihilfe zur Geburt eines Kindes

- Unterhaltszahlungen für Kinder des Wehrpflichtigen/Zivildienstleistenden

- Wirtschaftsbeihilfe

- Verdienstausfallentschädigung/Leistungen für Selbständige für Teilnehmer an einer
  Wehrübung.

Das brauchen Sie:

Einberufungsbescheid im Original zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde

Weitere Unterlagen richten sich nach dem Einzelfall und können im Beratungsgespräch näher erläutert werden.

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