Die Regelungen des Mietrechts sollen Mieter vor ungerechtfertigten Kündigungen oder Mieterhöhungen bewahren. Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, ansonsten ist sie unwirksam. Weiterhin müssen bestehende Gründe für eine fristlose oder ordentliche Kündigung gegeben sein, z. B. nicht unerhebliche schuldhafte Vertragsverletzungen des Mieters, Eigenbedarf des Vermieters, Zahlungsverzug mit mind. zwei Mietraten. Bei einer fristlosen Kündigung muss einer der Gründe in besonderem Maße vorliegen, um diese zu rechtfertigen.
Informationen zum Mieterschutz erhalten Sie beim Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e. V. (siehe unten).
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