Auswahl der Schulform und der Schule nach Klasse 4
Nach erfolgreichem Abschluss der vierten Klasse entscheiden die Eltern über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder. Zunächst berät die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer gemeinsam mit den Eltern, welche Schulform nach der Grundschulzeit für das Kind in Frage kommt. In Nordrhein-Westfalen gibt es fünf Schulformen: die Hauptschule, die Realschule, die Sekundarschule, das Gymnasium und die Gesamtschule.
Die Schule gibt den Eltern eine schriftliche Empfehlung, die Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 ist und worin sie begründet, welche Schulform am besten geeignet erscheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese benannt. Neben einer Empfehlung für eine Hauptschule, eine Realschule oder ein Gymnasium wird auch immer alternativ die Gesamtschule, Sekundarschule und Gemeinschaftsschule genannt. Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind an einer von ihnen gewählten Schulform an.
Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 wird eine Schulformempfehlung für die weiterführende Schule ausgesprochen. Diese Schulformempfehlung ist für die Eltern jedoch nicht verbindlich. Das heißt, Eltern melden nach Beratung durch die aufnehmende Schule ihr Kind bei der Schulform ihrer Wahl an. Damit entfällt auch ein Prognoseunterricht. Bei der Aufnahmeentscheidung bleibt die Schulformempfehlung unberücksichtigt.
In Lippstadt stehen derzeit folgende Schulformen zur Auswahl:
Hauptschule
(Kopernikusschule als erweiterte Ganztagsschule)
Realschulen
(Edith-Stein- und Graf-Bernhard-Realschule als Halbtagsschulen, Drost-Rose-Realschule ab dem Schuljahr 2009/10 als Ganztagsschule)
Gymnasien
(Ostendorf-Gymnasium, Marienschule, Gymnasium Schloss Overhagen als Halbtagsschulen, ab Schuljahr 2009/10 Evangelisches Gymnasium als Ganztagsschule)
- Gesamtschule
(Zum Schuljahr 2010/11 wurde in Lippstadt eine Gesamtschule als Ganztagsschule errichtet. Bisher werden an der Schule die Jahrgänge 5 und 6 beschult.)
Hinsichtlich der Anmeldung an den weiterführenden Schulen gilt ab dem 01.08.2008 das Prinzip der nächstgelegenen Schule. Die für die Hauptschulen und Realschulen gebildeten Schuleinzugsbereiche wurden Kraft Gesetzes aufgehoben und gelten nicht mehr. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort 'Nächstgelegene Schule'.
Übergang in die Jahrgangsstufe 11
Für Schülerinnen und Schüler, die nach Abschluss der Sekundarstufe I, die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife erwerben möchten, soll die Broschüre 'Die Sekundarstufe II in Lippstadt' über die Bildungsmöglichkeiten informieren.
Diese Broschüre wird an alle 9.-Klässler der Gymnasien bzw. 10.-Klässler der Schulen in Lippstadt nach den Herbstferien ausgegeben. Der Download dieser Broschüre ist möglich (siehe unten auf dieser Seite).
Anmeldezeitraum und notwendige Unterlagen
Die Anmeldungen für das Schuljahr 2012/13 an den weiterführenden Schulen in Lippstadt werden in folgenden Zeiträumen entgegengenommen:
| Anmeldezeitraum | Schule |
Montag, der 13.02.2012, bis Freitag, der 17.02.2012 | Städt. Gesamtschule Lippstadt |
Montag, der 13.02.2012, bis Freitag, der 24.02.2012 (außer Rosenmontag, der 20.02.2012) | Kopernikusschule Drost-Rose-Realschule Edith-Stein-Realschule Graf-Bernhard-Realschule Ostendorf-Gymnasium Ev. Gymnasium Marienschule Gymnasium Schloss Overhagen |
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Aufnahmeverfahren
Über die Aufnahme an der gewählten Schule entscheidet die Schulleitung innerhalb der festgelegten Aufnahmekapazitäten. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein durch die Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I geregeltes Aufnahmeverfahren durch.
Neben Härtefällen, die auf wenige besondere Ausnahmefälle begrenzt sind und bevorzugt aufzunehmen sind, wird zur Auswahl der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler mindestens eines der nachfolgenden Kriterien angewandt:
- Geschwisterkinder
- ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher
Muttersprache
- Schulwege
- Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
- Losverfahren
- in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher
Leistungsfähigkeit
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