| Tag | Uhrzeit |
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| Montag: | 08:30 - 12:30 |
| Dienstag: | 08:30 - 12:30 |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:30 14:30 - 17:30 |
| Freitag: | 08:30 - 12:30 |
Nach erfolgreichem Abschluss der vierten Klasse entscheiden die Eltern über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder. Zunächst berät die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer gemeinsam mit den Eltern, welche Schulform nach der Grundschulzeit für das Kind in Frage kommt. In Nordrhein-Westfalen gibt es vier Schulformen: die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium oder die Gesamtschule.
Die Schule gibt den Eltern eine schriftliche Empfehlung, die Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 ist und worin sie begründet, welche Schulform am besten geeignet erscheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch diese benannt. Neben einer Empfehlung für eine Hauptschule, eine Realschule oder ein Gymnasium wird auch immer alternativ die Gesamtschule genannt.
Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind an einer von ihnen gewählten Schulform an. Wollen Eltern ihr Kind an einer Schule einer Schulform anmelden, für die es nach der Empfehlung der Grundschule mit Einschränkungen geeignet ist, müssen sie an einem Beratungsgespräch der weiterführenden Schule teilnehmen. Dann entscheiden die Eltern in eigener Verantwortung.
Wollen die Eltern ihr Kind an einer Schulform anmelden, für die es nach der Empfehlung nicht geeignet und auch nicht mit Einschränkungen geeignet ist, wird nach einem dreitägigen Prognoseunterricht entschieden. Das Schulamt für den Kreis Soest informiert die Eltern über den Prognoseunterricht, der Anfang bis Mitte April stattfinden wird. Ein Prognosunterricht kommt nur in Betracht bei der Anmeldung eines Kindes ohne entsprechende Empfehlung an einer Realschule oder einem Gymnasium. Für die Aufnahme an einer Hauptschule oder einer Gesamtschule ist in keinem Fall ein Prognoseunterricht notwendig.
In Lippstadt stehen alle Schulformen zur Auswahl:
Hinsichtlich der Anmeldung an den weiterführenden Schulen gilt ab dem 01.08.2008 das Prinzip der nächstgelegenen Schule. Die für die Hauptschulen und Realschulen gebildeten Schuleinzugsbereiche wurden Kraft Gesetzes aufgehoben und gelten nicht mehr. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Stichwort 'Nächstgelegene Schule'.
Für Schülerinnen und Schüler, die nach Abschluss der zehnten Klasse, die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife erwerben möchten, soll die Broschüre 'Die Sekundarstufe II in Lippstadt' über die Bildungsmöglichkeiten informieren.
Diese Broschüre wird an alle 10-Klässler der Schulen in Lippstadt nach den Herbstferien ausgegeben. Der Download dieser Broschüre ist möglich (siehe unten auf dieser Seite).

Der Anmeldezeiträume zum Schuljahr 2010/11 für die Schulen in der Stadt Lippstadt waren bereits im Februar 2010.
Soweit Ihr Kind noch nicht an einer weiterführenden Schule angemeldet sein sollte, holen Sie dies bitte unverzüglich nach.
Folgende Unterlagen bitten die Schulen bei der Anmeldung vorzulegen:
Die oben stehenden Informationen finden Sie auch in der Broschüre 'Weiterführende Schulen in Lippstadt', die jedes Jahr von der Stadt Lippstadt herausgegeben und nach den Herbstferien in den Lippstädter Grundschulen verteilt wird. Darüber hinaus finden Sie kurze Beschreibungen von den Schulen und deren Angebote, sowie die Termine zu Informationsveranstaltungen der Schulen. Der Download dieser Broschüre ist möglich (siehe unten auf dieser Seite).