Anmeldung an Grundschulen

Anmeldung schulpflichtiger Kinder durch die Eltern an einer Grundschule

© Jerzy Sawluk / Pixelio'
1. Schultag 1953 © Jerzy Sawluk / Pixelio'

Entsprechend dem aktuellen Schulrechtsänderungsgesetz NRW wird der Stichtag für das Einschulungsalter der Schulanfänger auf den 30. September festgelegt.

Die Anmeldungen an einer Grundschule für das Schuljahr 2012/13 der Kinder, die in dem Zeitraum vom


02.10.2005 bis zum 30.09.2006


geboren wurden und damit zum 01.08.2012 schulpflichtig werden, erfolgten bereits im September.


Soweit ein Kind, das in dem oben benannten Zeitraum geboren wurden, noch nicht angemeldet wurde, ist dies unverzüglich bei der gewünschten Grundschule nachzuholen.


Alle Eltern werden vor den Sommerferien 2011 durch ein Informationsschreiben des Schulträgers Stadt Lippstadt über den Ablauf der Einschulung ihrer Kinder informiert. Soweit die Erziehungsberechtigten nicht informiert werden, weil z. B. ein Zuzug in die Stadt Lippstadt erfolgt, werden sie gebeten, sich an die Stadtverwaltung Lippstadt (Telefon 02941/980-278) oder die gewählte Grundschule zu wenden.


Es ist den Eltern grundsätzlich freigestellt, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden, da ab dem 01.08.2008 die Schulbezirke nicht mehr bestehen. Dazu erhalten Sie unter der Thematik 'Nächstgelegene Schule' weitere Informationen.

Anmeldeverfahren

Eine Anmeldung an einer Grundschule der Stadt Lippstadt kann auf folgenden Wegen erfolgen:

Schriftlich: Dazu wird ein Anmeldebogen (siehe unter Downloads) ausgefüllt und per Fax oder Post an die gewünschte Schule geschickt.


Per Mail: Der Anmeldebogen (siehr unter Downloads) kann heruntergeladen werden und per Mail an die Schulen versandt werden.

Dazu muss das Formular komplett ausgefüllt werden. Im Anschluss ist das Formular zu speichern, indem die Schaltfläche 'Speichern' am Ende des Anmeldebogens betätigt wird (nicht unter 'Datei' speichern oder die Schaltfläche 'Speichern' in der Symbolleiste nutzen!). In der dann folgenden Abfrage das Formular archivieren (nicht zwischenspeichern). Beachten Sie, dass in dem archivierten Formular keine Änderungen mehr vorgenommen werden können. Das archivierte Formular kann als Anhang einer Mail an die gewünschte Schule versandt werden (Kontaktdaten der Schulen).

Bitte beachten Sie, dass der Versand des Anmeldebogens per E-Mail unverschlüsselt erfolgt und damit grundsätzlich die Gefahr der Einsichtnahme Dritter besteht.


Persönlich im Sekretariat: Die Öffnungszeiten der Schulsekretariate sind unterschiedlich, daher empfiehlt es sich, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

 

Aufnahme in die Grundschulen

Nach der Anmeldung wird das Kind zur Feststellung der Schulfähigkeit und des Sprachstandes in die Grundschule eingeladen. In diesem Rahmen wird das persönliche Kennenlernen des Kindes vorgenommen, so dass der Schulleiter eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage und eine umfassende Beratung der Eltern vornehmen kann.


Eine Aufnahme in die Grundschule erfolgt zunächst in der Regel im November des Jahres vor der Einschulung unter Vorbehalt der schulärztlichen Untersuchung, die in der Regel in den Kindertageseinrichtungen stattfindet. Eine Aufnahmeentscheidung kann ggf. erst später getroffen werden, wenn an der Schule so viele Anmeldungen vorliegen, dass die Kapazität nicht ausreicht und ein Aufnahmeverfahren durchgeführt werden muss (dazu siehe auch Schulbezirk - Schuleinzugsbereich - nächstgelegene Schule).

 


Die schulärztliche Untersuchung durch die Abteilung Gesundheit des Kreises Soest erfolgt für den Einschulungsjahrgang 2012/13 in der Zeit von Herbst 2011 bis Mai 2012. Sofern Ihr Kind keine Kindertageseinrichtung besucht, werden Sie persönlich zur Untersuchung eingeladen. Die Eltern sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Kind der Abteilung Gesundheit des Kreises Soest vorgestellt wird. Daher bittet der Kreis Soest darum, die Termine unbedingt wahrzunehmen bzw. bei Bedarf frühzeitig eine neue Terminabsprache vorzunehmen.

 

Zurückstellen vom Schulbesuch

Ein Zurückstellen von schulpflichtigen Kindern kann nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen erfolgen. Darüber entscheidet die Schulleitung auf Grundlage des schulärztlichen Gutachtens und nach Anhörung der Eltern.

 

Anträge auf vorzeitige Einschulung

Kinder, die nach dem festgelegten Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, d. h. nach dem 01. Oktober im jeweiligen Kalenderjahr ihren sechsten Geburtstag haben, können vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind, d.h. die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter abschließend unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, das mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden wird.

Für diese Kinder sollte ein formloser schriftlicher Antrag bei der gewünschten Grundschule eingereicht werden.

Anträge auf vorzeitige Einschulung sollten frühzeitig bis Ende September in dem Jahr vor der gewünschten Einschulung bei der Grundschule eingehen.

Informationen zur vorzeitigen Einschulung erteilen Ihnen gerne die Grundschulen.

Downloads zu dieser Seite:
Anmeldeformular      [, 0 Kilobyte]
Einschulungsjahrgänge      [pdf, 7,62 Kilobyte]