Wer eine Straftat begeht oder verdächtigt wird, muss damit rechnen, dass gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gilt als Jugendgerichtsgesetz. Junge Erwachsene können nach allgemeinem Strafrecht oder Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Bei Jugendlichen und jungen Heranwachsenden steht nicht allein die Straftat im Vordergrund, sondern die jeweilige Lebenssituation. Die Jugendgerichtshilfe bietet vor, während und nach dem Strafverfahren sozialpädagogische Hilfe an.
Die Jugendgerichtshilfe
- berät und betreut Jugendliche und Heranwachsende im gesamten Verlauf des
Verfahrens. - ist Ansprechpartner auch für Eltern und Freunde.
- gibt Hilfestellung bei Problemen mit der Familie, Freundschaft, Wohnung und
Ausbildung. - begleitet die Jugendlichen und Heranwachsenden zur Gerichtsverhandlung.
Wird ein/e Jugendliche/r oder junge/r Erwachsene/r einer Straftat beschuldigt, erhält die Jugendgerichtshilfe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Mitteilung.
Die Jugendgerichtshilfe lädt den jungen Menschen zum Gespräch ein oder besucht ihn zu Hause. In diesem Gespräch lernt sie die Lebenssituation des jungen Menschen kennen.
Das Jugendgericht nimmt den jungen Menschen und seine Situation ernst. Die Jugendgerichtshilfe bietet dem Jugendgericht in der Verhandlung durch ihre Stellungnahme eine wichtige Entscheidungshilfe.
Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene die Einleitung eines Strafverfahrens erwarten, so können sie sich auch aus Eigeninitiative an die Jugendgerichtshilfe wenden.