Fußgängerüberwege, Sondernutzungen, Verkehrsangelegenheiten, Straßenverkehrsangelegenheiten, STVO,
Sondernutzungen
Genehmigung von Sondernutzungen aller Art auf öffentlicher Fläche sind insbesondere
· die vorübergehende Nutzung öffentlicher Fläche für Veranstaltungen, Verkaufs- und Informationsstände, Warenauslagen, Warenautomaten, Werbeständer, Kinderspielgeräte etc. Ihr Ansprechpartner ist Herr Wallenborn
· die vorübergehende Nutzung von Tischen und Stühlen für die Außengastronomie. Ihr Ansprechpartner ist Herr Wegener
· die dauerhafte Nutzung öffentlicher und städtischer Flächen für bauliche Anlagen wie z.B. Warenautomaten, Schaukästen, Telefonsprechstellen u. ä. Ihr Ansprechpartner ist Herr Wagner
· Plakate und Transparente. Ihr Ansprechpartner ist Herr Wallenborn
· Baustelleneinrichtungen aller Art einschl. Gerüste und Container. Ihr Ansprechpartner ist Herr Sprenger
Kosten
Die Benutzungsgebühren werden gemäß den aktuellen Gebührentarifen der Sondernutzungssatzung erhoben.