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Bewohnerparkausweis
Bewohnerparkzonen sind bzw. werden eingerichtet, um den Anliegern außerhalb des parkscheingeregelten Kernstadtbereichs eine Möglichkeit anbieten zu können, ihr Fahrzeug entsprechend abstellen zu können, ohne dass diese Zonen von weiteren Dauerparkern in Anspruch genommen werden dürfen.
Der Bewohnerparkausweis kann nur ausgestellt werden, wenn Sie in der für Ihren Bereich eingerichteten Zone gemeldet sind. Sie müssen ein auf Sie selbst zugelassenes Fahrzeug besitzen oder nachweisen, dass Sie das Fahrzeug einer anderen Halterin bzw. eines anderen Halters dauerhaft nutzen.
Der Bewohnerparkausweis wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.
Kosten
Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 €.
Für die wiederholte Neuausstellung eines Bewohnerparkausweises bei Verlust oder Kennzeichenänderung wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.
Notwendige Unterlagen
Bei der Beantragung des Bewohnerparkausweises ist die Vorlage des Fahrzeugscheins, ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass) sowie ggf. eine Bestätigung der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug ständig von Ihnen genutzt wird, vorzulegen
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