Die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Die Geschwindigkeitskontrollen erfolgen mittels des sogenannten „Starenkastens“, von denen im Stadtgebiet zwei im Einsatz sind und darüber hinaus durch ein Radar-Fahrzeug, und zwar überwiegend in schutzwürdigen Zonen, insbesondere in der Nähe von Schulen und Kindergärten sowie an unfallträchtigen Straßen.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs liegt der Schwerpunkt bei der Beseitigung von Behinderungen für den fließenden Verkehr.
Darüber hinaus wird natürlich auch das Parken auf Rad- und Gehwegen, im Halteverbot, das widerrechtliche Beparken von Schwerbehindertenstellplätzen sowie die Parkzeitüberschreitung geahndet. Die Überwachung erfolgt durch uniformierte Politessen, die angewiesen sind, bei der Ahndung von Verkehrsverstößen nicht kleinlich zu verfahren. Das Parkleitsystem sowie die Belegungszahlen der Parkhäuser beweisen allerdings, dass es keine Gründe gibt, Fahrzeuge in Lippstadt ordnungswidrig abzustellen.

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