Entsorgungsgemeinschaften (Abfallgemeinschaften) mit anderen Grundstücken sind sowohl für die Nutzung von Restmüll- und Biotonnen als auch von Blauen Tonnen zugelassen. Bei Abfallgemeinschaften für Restmüll sind 15 l Behältervolumen pro Person und Abfuhr vorgeschrieben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Baubetriebshof, Welserstr. 23, Tel.: 02941 / 15044-10.
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