Flächennutzungsplan, der neue Entwurf

Information zum Verfahrensablauf

Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 ist in den zurück liegenden Jahren durch mehr als 120 Änderungen fortgeschrieben worden.

Eine umfassend verstandene Fortschreibung für das ganze Stadtgebiet und alle Darstellungen bzw. heute erforderlichen Inhalte wurde zunächst jedoch mit dem Gedanken zurück gestellt, die für die Entwicklung der Stadt notwendigen Flächen über den Grunderwerb frühzeitig zu sichern.

Die Änderung in Teilbereichen, vor allem über einen langen Zeitraum von fast einem Vierteljahrhundert, hat jedoch zur Folge, dass der Entwicklungsrahmen für die Stadt insgesamt aus dem Blick gerät. Die im ursprünglichen Aufstellungsverfahren angestrebte ausgewogene Balance der Entwicklungslinien verschiedener Belange bedarf also einer Aktualisierung um sicher zu stellen, dass neue und insbesondere raumgreifende Planungen sich in einem abgewogenen Verhältnis zu anderen Fachplanungen entwickeln. Dies drückt sich u.a. auch in der aktuellen Fassung des Baugesetzbuches aus, die eine Änderung, Ergänzung oder Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nach einem Zeitraum von 15 Jahren fordert.

Um die heutigen Bedarfe und vor allem die qualitativen Anforderungen an die Flächennutzungsplanung abzustimmen und aktualisieren zu können - damit der FNP seine ihm zugedachte Koordinierungs-, Entwicklungs- und Steuerungsfunktion wahrnehmen kann - hat der Planungs- und Umweltausschuss deshalb am 9. Dezember 2004 den Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplanes gefasst.

kooperatives Planungsverfahren

Eine gute und zukunftsorientierte Planung ist auf die Kenntnisse und Ideen der vor Ort lebenden Bürgerinnen und Bürger angewiesen! Nur ein harmonisches Miteinander privater Aktivitäten und der Sicherung öffentlicher Interessen schafft die Voraussetzungen für die Fortentwicklung attraktiver Stadtteile und eine breite Akzeptanz.

Das gewählte kooperative Planungsverfahren, die Bildung örtlicher Arbeitskreise zum 'FNP', ermöglicht die aktive Mitarbeit von Repräsentanten der Bürger vor Ort, der Ortsvorsteher, lokaler Institutionen, Vereine, Kirchen und Schulen.
Über diese stadteilbezogenen Arbeitskreise haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Erarbeitung von Konzepten zur Stadtteilentwicklung aktiv bzw. mittelbar zu begleiten.

So entsteht der neue Flächennutzungsplan:

Bildung der Arbeitskreise

Die Ortsvorsteher haben aus der Bürgerschaft einen repräsentativen Arbeitskreis für eine erste Ideenfindungs- und Planungsphase gebildet. Diese Arbeitskreise wurden mit Vertretern z.B. aus Politik, Handel, Gewerbe, Kirchen, Kultur, Vereinen und Bildung besetzt. Die Mitglieder erhielten frühzeitig Informationsmaterial, so dass sie sich auf den Themenkreis vorbereiten konnten. Moderiert durch den Fachdienst Planung sowie unter Berücksichtigung der städtebaulich relevanten Daten und Fakten haben diese Arbeitskreise 2006 für alle Stadtteile Leitbilder und Ziele entwickelt, die im gleichen Jahr bzw. in 2007 in Bürgergesprächen vorgestellt wurden bzw. werden. Begleitend hierzu, möglichst schon vor dem Bürgergespräch, wurden diese Ergebnisse mit den wichtigsten planungsrelevanten Behörden abgestimmt, um diese nach den Bürgergesprächen in Stadtteilentwicklungspläne umzusetzen. Bei diesen Plänen handelt es sich im Ansatz um die Zusammenfassung räumlich relevanter Ziele in Form eines Stadtteilentwicklungskonzeptes, dessen Aussagen schematischer Art einerseits nicht so detailliert sind, wie der Flächennutzungsplan. Andererseits enthalten diese Pläne auch Ziele, die später in einen neuen Flächennutzungsplan aus systematischen Gründen nicht übernommen werden.
Diese Pläne sollen später verbal und in einer Zeichnung die Anregungen zusammenfassen, allerdings in zwei Ebenen separieren:

  • die Ebene der für den Flächnnutzungsplan wichtigen Informationen und
  • die Ebene allgemeiner Vorschläge für die räumliche Fortentwicklung des Ortes.  

Workshops für die Kernstadt

Auch für die Kernstadt -  die Kernstadt-Nord, die Altstadt und die Kernstadt-Süd -  sind vor dem Hintergrund der Ziele des Agenda-Prozesses moderierte Arbeitskreise durchgeführt worden. Diese Moderation wurde aufgrund der Größe und Anzahl der Arbeitsgruppen sowie der Beteiligten und der logistischen Probleme mit professioneller Unterstützung abgewickelt. Es sind auch hier mehrere Arbeitsschritte vorgesehen:

  • Im ersten Termin ging es um die Bilanzierung des Status Quo (Stärken- und Schwächeanalyse) und um die Formulierung von Zukunftsvorstellungen (Ideenfindung).
  • Im zweiten Schritt wurden die Ergebnisse in Ziele für eine realistische Rahmenplanung umgesetzt. In dieser Phase haben kleine Arbeitsgruppen verschiedene Themen diskutiert, Chancen und Risiken der Entwicklung besprochen.
  • In einem letzten Schritt - im Rahmen dieser örtlichen Arbeitskreise - werden die Mitglieder im Rahmen einer öffentlichen Präsentation - Bürgergespräch - die Ergebnisse ihrer Arbeit erläutern. Eine Diskussion des dort erzielten Konsens wird sich anschließen.

Begleitgremium

Da die Stadtteile der Kernstadt nicht jeweils durch einen Ortsvorsteher vertreten werden, wurde ein Begleitgremium gebildet, das sich aus Vertretern der Fraktionen, der Wohnungswirtschaft, der Lippstadt Marketing GmbH und der Wirtschaftsförderung GmbH zusammensetzt. Aufgabe dieses Gremiums ist es,

  • die Rolle des Ortsvorstehers für die Kernstadt zu übernehmen,
  • die Erarbeitung der Stadtteilentwicklungspläne und des Flächennutzungsplanes zu begleiten und zu unterstützen und
  • Leitgedanken und Methoden der Erarbeitung auch in die Fraktionen zu vermitteln.

Bürgergespräche mit den Arbeitskreismitgliedern

Wie oben bereits beschrieben wurden bzw. werden die erarbeiteten Ziele für die Entwicklung der Stadtteile in Bürgergesprächen vorgestellt, um die Problemsicht, die Analyseergebnisse und Ziele der interessierten Öffentlichkeit vor Ort bekannt zu machen. Die Arbeitsgruppenmitglieder können ihre Sicht der Entwicklungsprioritäten in diesen Gesprächen nochmals zum Ausdruck bringen.  

Bericht im Fachausschuss

Die Verwaltung wird die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und der Bürgergespräche in den Zusammenhang der Stadtentwicklung insgesamt stellen, gewichten und bewerten und nach wesentlichen Arbeitsschritten im Ausschuss vortragen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung)

Auf der Basis dieser Arbeitsergebnisse entsteht voraussichtlich im Herbst 2007 der 'Vorentwurf zum FNP' für die Stadt Lippstadt insgesamt.
Die Entwurfsarbeiten, insbesondere die Fassung der Begründung mit dem Umweltbericht und fachliche Abstimmungen mit beteiligten Behörden werden nun einige Zeit in Anspruch nehmen. 
Mit dem Abschluss des Vorentwurfes wird ein Plan vorliegen, der eine möglichst nachhaltige und den Leitzielen der Stadt verpflichtete Entwicklung der Stadtteile sichern soll, also auch der Kernstadt im Verhältnis zu den Ortsteilen. 
Zu diesem Zeitpunkt - vor dem Hintergrund eines Entwicklungsszenarios für die Stadt insgesamt - ist erst zu erkennen, welche konkreten Entwicklungsspielräume den Stadtteilen jeweils verbleiben. 

Nun wird - nach dem Vorlauf in Arbeitskreisen und stadtteilspezifischen Bürgergesprächen - die offizielle frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum ganzen Entwurf des FNP durchgeführt. Die Bürger sowie die betroffenen Behörden (ehemals Träger öffentlicher Belange (z. B. Staatliches Umweltamt, Kreis Soest, Industrie- und Handelskammer) werden gebeten, ihre Meinungen und Anregungen zu diesem Vorentwurf mit in die Planung einzubringen.

Erarbeitung des Entwurfes

Unter Berücksichtigung und Abwägung der eingereichten Beiträge wird der Entwurf des FNP überarbeitet. Dieser wird anschließend zusammen mit einer Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Bürger und betroffenen Behörden haben erneut Gelegenheit, ihre Anregungen zu äußern.

Abwägung und Beschlussfassung

Nach nochmaliger Abwägung wird der endgültige FNP-Entwurf erarbeitet und durch den Rat der Stadt Lippstadt beschlossen. Abschließend wird dieser Plan der Bezirksregierung in Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Schlussbekanntmachung erhält dann der neue Flächennutzungsplan seine Rechtswirksamkeit.

Arbeitsschritte für den FNP 
Bevölkerungsvorausschätzung 2015 Erhebung zur Verteilung von Ein- und Mehrfamilienhäuser  (80%-20%)
Baulückenbericht 2001 flächenmäßige BestandsaufnahmeBericht zu den Baulandanträgen, flächenmäßige Bestandsaufnahme
Entwicklung der  HaushaltsgrößenEntwicklung des Wohnflächenverbrauchs
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung in den Stadtteilen und der Kernstadt 1975 bis 2002
Bericht zur Bevölkerungsentwicklung in den Stadtteilen und der Kernstadt 1975 bis 2002 
Erhebung der durchschnittlichen Grundstücksgrößen

Erhebung zur Verteilung der Einwohner
Kernstadt (58%) und Stadtteile (42%)
Bericht zu Infrastrukturbestand bzw. -auslastung
 
Berechnung des Bedarfs des Netto- und Bruttowohnbaulandes für den Zielhorizont der Bevölkerungsprognose 2015
Ausarbeitung von Verteilungsvorgaben für die Ausweisung von Wohnbauflächen in den einzelnen Stadtteilen/Kernstadt

 

   
 Diskussion mit den Vertretern der Stadtteile ,
Beratung und Beschluss zu den anzuwendenden Verteilungsvorgaben
 
 Bewertung/Konfliktanalyse
 
 Leitbild/Funktion des Ortes, Ziele der Rahmen- und Dorfentwicklungsplanung,
Integrationsfähigkeit des Ortes in das Gesamtentwicklungskonzept der Stadt Lippstadt (Auswirkungen auf die Kernstadt und andere Ortsteile), 
Entwicklung von Infrastruktur und  Arbeitsplätzen, Restriktionen aus Natur- und Landschaft/Topografie, Restriktionen aus der Nutzung von Landwirtschaft und Gewerbe, Immissionsschutz,  Synergieeffekte, Verknüpfung von Maßnahmen
 
 Wohnbauflächenverteilungsmodell für die einzelnen Stadtteile und die Kernstadt mit dem Zielhorizont der Bevölkerungsprognose 2015
 
 Beratung der Untersuchungsergebnisse in den politischen Gremien, Beschluss zum 'Wohnbauflächenverteilungsmodell Lippstadt 2015'
 
 Entwicklung eines Entwurfes für den Flächennutzungsplan, Bürgerbeteiligung 
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