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| Dienstag: | 08:30 - 12:30 |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:30 14:30 - 17:30 |
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Hier können Sie Informationen zu folgenden Themen erhalten:
2. zu den Inhalten und zum Verfahren des neuen
Flächennutzungsplanes.
Weitergehende Seiten zum neuen Plan finden Sie in der Informationsbox rechts. Informationen und Karten zu den Stadtteilen finden Sie, indem Sie den Links unten folgen.
Zusätzlich kann der aktuelle Flächennutzungsplan digital auf der interaktiven Karte hier angeschaut werden (Geoportal).
... ist der übergeordnete Bauleitplan für die gesamte Gemeinde. Er hat die Aufgabe, für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Aus dieser Eigenschaft ergibt sich, dass Aussagen im Flächennutzungsplan vor allem die Gemeinde selbst und nicht grundsätzlich schon den Bürger rechtlich binden. So gibt z. B. die Darstellung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche als Baufläche im Flächennutzungsplan dem betreffenden Eigentümer noch kein Baurecht. Die Aussagen des Flächennutzungsplanes werden "Darstellungen" genannt, im Unterschied zu den "Festsetzungen" des Bebauungsplanes. Was im einzelnen im Flächennutzungsplan dargestellt wird, hängt von den gemeindlichen Zielvorstellungen und den städtebaulichen Problemen der betreffenden Gemeinde ab. Das BauGB stellt demgemäß nur einen Katalog von Darstellungsmöglichkeiten bereit - welche die Gemeinde hiervon benutzt, unterliegt weitgehend ihrer Entscheidung. Bei der zeichnerischen Darstellung sind die Gemeinden verpflichtet, die Zeichen der Planzeichen-Verordnung anzuwenden. Damit ist eine bundeseinheitliche Zeichenerklärung (Legende) für die Bauleitpläne gegeben. Die wichtigsten Darstellungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan sind:
Neben den Darstellungen sieht das BauGB die Aufnahme von "Kennzeichnungen" im Flächennutzungsplan vor. Die Kennzeichnungen haben nur hinweisende und „warnende" Funktionen. Es sollen Kennzeichnungen vorgenommen werden für Flächen,
Schließlich sollen die Ergebnisse von anderen verbindlichen Planungen (z. B. Fernstraßen, Bundesbahnanlagen) „nachrichtlich" in den Flächennutzungsplan übernommen werden. Nicht zum Plan im Rechtssinne gehört der gesetzlich geforderte Erläuterungsbericht, heute auch 'Begründung' genannt. Dieser bzw. diese erklärt und begründet die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im einzelnen und enthält in vielen Fällen umfangreiches Daten- und Kartenmaterial über die Gemeinde. Den Flächennutzungsplan und den Erläuterungsbericht bzw. die Begründung können Sie bei der Stadtverwaltung im Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt einsehen.

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Lippstadt hat sich in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Anträgen auf Ausweisung von Bauland in den Stadtteilen und der Kernstadt auseinander gesetzt. Angesichts der Menge der Flächen hat er beschlossen, durch die Verwaltung einen Überblick über die zukünftige Entwicklung der Baulandflächen erarbeiten zu lassen, um auf dieser Grundlage über die weiteren Perspektiven der Bauleitplanung für die Stadt zu entscheiden.